Hi,
Ich habe vor gegen Ende Mai für ein bis zwei Tage an den Großen Alpsee Hechtangeln zu gehen. Allerdings hat dort der Zander verlängerte Schonzeit bis zum ersten Juni, und es ist ja schon durchaus möglich dass ein Zander einen Hechtköder nimmt. Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel? Freilassen ist ja dann glaube ich selbstverständlich, aber würde ich eine Strafe bekommen wenn ich ihn als Beifang fange?
Als Info, Ich plane Wobbler und Jerkbaits in einer Größe von etwas über 10cm zu fischen, sowie Naysgummifische in 15cm.
Vielen Dank für die Hilfe.