Darf ich den Garten des Nachbarn betreten ohne Konsequenzen wenn mein Haustier sich darauf befindet?
Hallo, mein Kater ist gerade entwischt es handelt sich hierbei um einen Hauskater und so soll es auch bleiben. Nun sitzt der Kater in Nachbargarten und ich weiß von der Bienenzucht das der Bienenzüchter seine Bienen verfolgen darf und auch wenn es sich um ein fremdes Grundstück handelt ohne eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu befürchten. Wie sieht es in meinem falle aus ?
9 Antworten
Lies Dir einfach mal den § 867 BGB durch. Da geht es unter anderem um das Verfolgungsrecht des Haustierbesitzers.
Der § 962 BGB ist hier nicht anwendbar - auch nicht analog - da nach h.M. Bienen keine Haustiere sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hier Bienen mit Katzen vergleichen kann... ich würde klingeln oder die Katze mit Leckerchen locken.
Katze hört nicht auf Leckereien, deshalb möchte ich auch kein Hausfriedensbruch riskieren
Hauskater? Entweder eine Katze wird in reiner Wohnungshaltung gehalten oder ist Freigänger. Ein Dazwischen gibt es nicht. Eine Katze lässt sich im Freigang nicht beschränken. Wäre als ob man einem Fisch im Teich nur ein best. Teil erlauben wollte, was ohne bauliche Hindernisse nicht funktioniert. Anwohner haben Katzen im Maß zu tollerieren. Deine Katze kann menschlich gesetzte Grenzen unmöglich verstehen und akzeptieren. Wegen der Katze ein fremdes Grundstück zu betreten, kann als Hausfriedensbruch ausgelegt werden. Besser Du verständigst Dich mit der Nachbarschaft und kennzeichnest Deine Katze. Hat die Katze einmal den Hauch von Freiheit kennengelernt, wird sie immer das Bestreben nach draußen haben. Ihr das zu verbieten wäre hartherzig, egoistisch und nicht artgerecht, wenn es keine anderen Gründe gibt (z.B. Hauptverkehrsstraße). Ein Imker handelt aus anderen Interessen heraus als ein Katzenhalter und darf grunstücksübergreifend agieren. Eine Katze kommt von selbst zurück, Bienen nicht. Bienenhaltung ist ein geförderter Wirtschafts-und Naturschutzfaktor. Katzen hingegen nicht.
Hauskater? Entweder eine Katze wird in reiner Wohnungshaltung gehalten oder ist Freigänger. Ein Dazwischen gibt es nicht.
Sicher eine Katze kann aber auch entwischen
Also das mit dem Hauch von Freiheit und das restliche Gebrabbel genauso das Gestammel von Wegen ein Dazwischen und sülz ist echt heftige gequirlte Hirnschmodder.
Dein Anfang hat nichts mit der Frage zu tun und beweißt nur, dass da wieder einer nur gelesen hat: Katze von drin nach draußen und soll nun wieder rein.
Der Hokuspokus von wegen ein Hauch von Freiheit mag auf einige Katzen zutreffen. Andere sind wahnsinnig glücklich, wenn sie drin bleiben dürfen.
Aber zum Schluss möchte ich dir noch dazu gratulieren, dass du es tatsächlich noch geschafft hast eine brauchbare Antwort zu liefern.
Wenn du einfach sein Grundstück betrittst ohne Erlaubnis, ist es Hausfriedensbruch. Vielleicht kannst du ja mit deinem Nachbarn eine Vereinbarung treffen, dass du sein Grundstück jederzeit betreten darfst, um dein Haustier einzusammeln.
Das hilft mir in der derzeitigen Situation nicht weiter trotzdem Danke
Klingle doch einfach:)
Außer du bist dir sicher, dass er schon schläft.
ansonsten hole Katzenfutter oder rufe die Katze, und wenn das nicht klappt, was spricht dagegen sie die Nacht draußen zu lassen?