Liebe Bauherren, Statiker, Architekten wir wollen den Keller eines Anbauhauses tieferlegen und ohne Erhebung bauen geht das?

Wir müssen an ein bestehendes Haus anbauen. Auf der Baugrenze sind ca. 30cm Luft zwischen den beiden Häusern. Haus 1 bleibt stehen und hat einen 2,4m tiefen Nutzkeller.

Haus 2 wird abgerissen und neu gebaut. Nun die Fragen:

1.) Kann man hier ca. 40-50cm den geplanten Wohnkeller bzw. die Bodenplatte/Weise Wanne tiefer legen lassen als der niedrigere Nutzkeller vom Nachbar ? Ich als Leihe könnte mir vorstellen, dass sich ggf. die Erde von Nachbar absenken kann oder er Statikprobleme bekommen könnte ? Es sind nur ca. 30-40cm Luft zwischen den Außenmauern. Kann der Architekt dennoch unseren Keller, der unittelbar an den Nachbarn angrenzt tieferlegen?

2.) Wir sind leider an die Maximalhöhe des Nachbarns. (Firsthöhe 8,5m) gebunden. Wie planen einen Wohnkeller als ELW mit ausreichenden Lichthöfen und wir planen auch das Obergeschoss etwas abzusenken auf ca. 2,4m Raumhöhe, damit wir den Dachspitz ausbauen und als Hobbyraum usw. nutzen können. HIer wollten wir das EG barrierefrei planen lassen, damit wir oben mehr Luft haben. Die meisten Keller liegen ja etwas höher als EG Niveau. Kann unser Vorhaben mit wieser Wanne und gutem Kiesboden und niedrigen Grundwasserstand gelingen ? Vorteil wäre auch das barrierefreie EG im Alter und die gewonnene Raumhöhe im OG/Dachspitz. Da der Keller sowieso vermietet wird, ist es uns nicht so wichtig wenn dieser zwar Licht durch die Lichthofe bekommt aber eben keine Aussicht zur Landschaft hat. Das ist natürlich ein Nachteil wenn man den Keller nicht höher legt.

Hausbau, Recht, Architektur

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