Grundstück später erschließen lassen teuerer?

Hallo wir haben ein Eckgrundstück, das geteilt wird. Es entstehen also 2 kleinere Baugrundstücke.

An der Ecke steht eine alte Altbazimmobilie, die vollständig erschlossen ist mit Strom, Wasser, DSL, Gas, Abwasser. Beim Bau, wird diese Immobilie abgerissen und ein neues Haus gebaut. Das mittlere neu geschaffene Grundstück ist noch nicht erschlossen.

Abwasser, Wasser Strom usw liegt an beiden Strassen zu den Grundstücken. In der Mitte fehlt eben nur der Hausnschluss, Zufahrt usw.

Hier gibt es die Überlegung dass Partei 1 an der Ecke baut. Ggf müssen einzelne Anschlüsse erneutert werden, da das Haus 50 Jahre alt ist. (Hat schon einen 3 Sparten Hausanschluss, inkl. Gas-DSL Anschluss).

Partei 2 ist sich unsicher wann und ob Sie in der Mitte überhaupt bauen will.

Wir hatten hier überlegt in der Mitte eine neue gemeinsame Erschließung zu machen. D.h. auf dem mittleren Grundstück würden dann alle Anschlüsse für beide Immobilien bereit liegen und müssten beim Bau nur noch angeschlossen werden. Ist das möglich ? Muss man hier Gebühren an dier Energieversorger zahlen, auch wenn eine Baupartei die Anschlüsse (noch) nicht nutzt ? Wir dachten es wäre günstiger alles neu verlegen zu lassen, da man z.B. beim Abwasser nur ein dickeres Rohr braucht oder alles nur einmal aufgebaggert werden muss. Eventuell kann man die alten Anschlüsse für die Eckimmobilier auch weiterhin nutzen, dann wäre das wahrscheinlich viel billiger.

Was meint ihr ?

Hausbau, Architekt, Grundstück, Erschließung
Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte

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