Ich hatte Schimmelflecken hinter einem Heizkörper.
Mein Vermieter ist ja Gas- und Wasserinstallateur. Ich rief den Vermieter an und fragte, ob er den Heizkörper abbauen könne.
Der Installateur ließ das Wasser im Heizungsraum ab, entfernte den Heizkörper und ich machte eine Dämmung an die Wand der Heizkörpernische.
Dann baute er Thermostatventil und Thermostatkopf ein. Der Vermieter hat diese fehlerlosen Teile ausgetauscht. Er sagte: „Dann gibt es Ärger mit der Rechnung.“ Und er ging wieder.
Irgendwann fiel mir auf, dass der Heizkörper immer warm blieb, obwohl das Ventil zugedreht war. Der Stift federte. Ich drückte den Stift vom Thermostatventil und der Wasserdurchfluss stoppte nicht.
Sein Handwerker fragte, haben Sie die Schlüssel vom Heizungsraum. Ich gab ihn den Schlüssel. Der Mann gab mir den Schlüssel nicht zurück.
Ich forderte dem Vermieter auf, den Mangel zu beseitigen.
Er meinte nur, heizen gegen Schimmel.
Darf der Mieter diese Heizkosten wegen defektem Thermostatventil dem Vermieter in Rechnung stellen?