Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abgelehnt. Widerspruch?

Hallo

Kurzer Sachverhalt. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Meine jetzige Freundin (mit 2 Kindern) auch von ihren Mann. Wir beide wohnen seid 01.06.2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Da meine Freundin nur auf 400€ Basis arbeiten geht, hat sie ALGII beantragt. Auch mit den entsprechenden Formularen, dass ich nicht zu dieser Bedarfsgemeinschaft zähle. Die notwendigen Voraussetzungen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

sind unserer Meinung gegeben! Das Jobcenter schickte meiner Freundin ein weißes Blatt Papier (kein amtliches Antragsformular!), auf welches auf 2 Seiten einige Fragen aufgelistet waren. Unter anderen, wie gegessen wird usw. Da ja 2 Kinder (7 und 8 Jahre) hat, ich nach Bandscheiben-OP zu Hause bin und meine Freundin Vormittags arbeiten geht, hatte sie eine Frage (Werden die Kinder gemeinsam versorgt) mit ja beantwortet. Was ja auch normal ist, wenn ich (noch) zu Hause bin und somit auf die Kinder aufpassen kann.

Somit war dies ein Grund, dies abzulehnen. Jetzt hat man mich aufgefordert, meine derzeitigen Einkommen darzulegen bzw einen Zusatzantrag zu stellen, in dem man mich mit zur Bedarfsgemeinschaft einberechnet.

Meine Anliegen dazu:

Soll meine Freundin sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen oder soll ich den Aufforderungen (Zusatzantrag) nachkommen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Ich denk mal, wenn ich den Aufforderungen des Schreibens nachkomme und diesen Zusatzantrag stelle, werden wir es schwerer haben, Widerspruch einzulegen.

Ich danke schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
0 Euro diesen Monat und nächsten Monat- Arbeitslosgengeld I und Arbeitslosengeld II Fragen, Hilfe!

Guten Tag,

erstmal erkläre ich kurz meine Situation damit ihr nen Einblick bekommt.:

Ich war 30Monate (zwischendurch ein Afganistan Einsatz von 4,5 Monaten) lang als Soldat auf Zeit beschäftigt und wurde aber wegen einer Privaten Anzeige im Zivilen gekündigt, quasi ohne weitere Dienstbezüge bzw Sold zu erhalten.

Ich bin 22, wohne alleine im Ort meiner Eltern.

Da die Kündigung so kurzfristig kam, habe ich leider keinen Ausbildungplatz bekommen und muss wahrscheinlich bis nächsten August arbeitslos bleiben.

Ich bin seit dem 28.06 Arbeitslos, habe mich rechtzeitig gemeldet etc. nun läuft gerade der Antrag auf ALG I (gestellt am 1.7) und es hörte sich so an, als würde ich kein ALG I bekommen im Telefongespräch mit dem Bearbeiter. Genau bekomme ich aber erst am 23.07 bescheid.

Da ich das letzte mal am 1.6 vom Bund Lohn bekommen hatte, sitze ich jetzt schon auf Mietschulden und komme kaum bis gar nicht über die Runden --> 0euro diesen Monat und nächsten vorraussichtlich auch.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich denn ALG II beantragen könnte um meinen Lebensunterhalt bzw die Wohnung bezahlen zu können. Wie läuft das dann ab wenn ich 2 Verschiedene Anträge am laufen habe? Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG II wenn nebenbei ein ALG I Antrag läuft? Bekomme ich ne rückzahlung falls einer der Beiden Anträge durch geht? Wenn ja, vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit, oder ab dem Tag der Antragstellung?

Ich habe echt Angst das ich aus der Wohnung fliege und quasi auf die Straße gesetzt werde! Und das nachdem ich mein Leben für dieses Land im Krieg reskiert habe!

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen!

LG

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Lebensunterhalt, Soldat auf Zeit

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