Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?

Hallo Leute,

ich lese sehr oft in Foren wenn es um Hartz 4 im alter 25 geht und dieser bei den Eltern wohnt, das er mit 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft bildet und das amt somit nicht mehr nach den einkommen der Eltern verlangen kann, weil die Eltern sozusagen nicht mehr für das Kind verantwortlich ist. Also das lese ich wirklich in 99% allen Foren das es so sein soll.

Ich habe deswegen nach diesen Gesetz gesucht, wo der punkt drin stehen soll, das z.B. "Über 25 Jährige Kinder die im Haushalt der Eltern leben, gehören nicht zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft" Aber ich finde so einen Satz nirgendswo in den Gesetzen, dabei habe ich lange gesucht.

Das einzige was ich gefunde habe, in den bezug war Gesetz § 7 SGB II Leistungsberechtigte (3): Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

"Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"

Also hier ist ja auch nur die rede von Bedarfsgemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft, außerdem ist es für mich auch nicht explizit rauszulesen, das ein Kind über 25 auf keinen fall mehr dazu gehört, weil es steht ja nur drin das "welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" aber nirgendswo steht, das über 25 Jährige dann nicht mehr dazugehören.

Deswegen wollte ich euch fragen, ob es überhaupt stimmt, ob es so ein gesetz gibt und wenn nein woher kommt diese annahme oder behauptung immer, wenn es doch eigentlich in kein Gesetz steht ?

Gruß

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