Hallo, eine Bekannte bezieht zur Zeit ALG 2. Sie hat viele Bücher, welche sie nicht mehr braucht und wollte diese bei einer Onlineplattform wie Momox, Rebuy o.ä. verkaufen und sich den Betrag auf ihr Konto auszahlen lassen und anschließend auf ihr Paypalkonto überweisen. Ein bisschen Geld für Weihnachtsgeschenke beiseite legen sozusagen. Der Verkauf der Bücher bringt ihr irgendwas zwischen 80-100€. Wir haben darüber diskutiert ob das Geld als EInkommen angerechnet werden darf oder nicht. Sind uns aber nicht ganz einig. Daher frage ich hier... Zählt es als Einkommen? Bekommt sie ärger, wenn das im Nachhinein auffällt (auf Kontoauszügen, die sie vorlegen muss) oder hat sie nix zu befürchten?
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