Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

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Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?

Geht es paar Tage vor Arbeitsbeginn auch?

Ich frage deshalb, weil ich dann erst im August richtig anfange zu arbeiten und für den Monat August kein Geld hätte meine Miete zubezahlen, wenn ich nicht von Jobcenter Geld bekomme. Das ist das große Problem und ich muss ja auch meine Miete bezahlen und leben im August und wie soll das gehen, wenn ich jetzt schon bescheid sage? Leider scheinen die das nicht zu verstehen, dass man auch im Monat in den man das Arbeiten beginnt, leben muss und die Miete wird gleich Monatsanfang eingezogen und auch habe ich genug anders zu bezahlen.

Könnt ich z. B. auch am 25.07. - 30.07. irgendwann bescheid geben, würde das reichen? Leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und ich kann es mir absolut nicht leisten, da ich auch Schulden habe und so. Ich bezahle natürlich meine Schulden ab, aber das ist ja nicht das Thema (werde auch nie wieder Schulden machen).

Normalerweise müsste das Amt selber denken, dass die nicht einfach das Geld streichen können, wenn man noch nicht gearbeitet hat und erst beginnt. Bei mir wird die Miete immer am 3. jeden Monat abgezogen. Um sicher zu gehen, möchte ich es im Zeitraum von 25. - 30. mitteilen. Ist es zu spät oder rechtzeitig, weil vor Arbeitsbeginn? Was für Strafe würde mich notfalls erwarten, wenn es etwas zu spät wäre, aber ich immerhin mitgeteilt habe, wenn es überhaupt darauf Strafen gibt? Habe leider Null Ahnung.

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