Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Gibt es zuschüsse bei Hartz iv zum Tüv?

Es geht hier um einen Kollegen der Hartz iv bezieht und ein Auto hat. Er hat für Juli eine Anstellung gefunden, jedoch ist sein Wagen schon einen Monat über den Tüv und Juli wäre er den zweiten Monat drüber. Die Reparaturen gingen so ins Geld, das für Tüv nichts mehr übrig ist und er sich noch was leihen musste, jedoch ist der Wagen nun Sicher und würde die Prüfung bestehen. Es fehlt nur die Plakette. Leihen kann er sich nichts mehr und ohne das Auto wird es nichts mit der Stelle.

In der regel läuft es bei solchen Fällen so ab, dass der hartz iv empfänger von einer Stellen zur nächsten gejagt wird um Fahrkosten zu beantragen. Dann muss man schauen wie man diese Vorstreckt, was in diesem Fall nicht möglich ist und für noch mehr rennerei sorgt. Im endeffekt wird es doch nicht zum Vertrag kommen, oder es muss von diesem zurück getreten werden. Letzteres hat immer Konsequenzen für den Empfänger der Leistungen, deshalb unterschreibt der Kollege den Vertrag auch nicht bis das alles geklärt ist. Den Fall hatte er schon mehrfach, da er wirklich Arbeit will: Stelle angenommen, Hartz-satz für Fahrtkosten vorgestreckt um zur Arbeit zu kommen. Dann nach der hälfte des Monats kein geld mehr und nix im Kühlschrank. Arge lässt sich noch 3 Tage Zeit mit der Erstattung. Kollege konnte 3 Tage nicht zur Arbeit und was folge war eine Verhaltensbedingte Kündigung vom Arbeitsgeber und eine Santktion von der Arge.

Im moment wird es wohl so laufen, das er dem Arbeitgeber die Wahrheit sagt und dieser das Vertragsangebot zurück ziehen wird. Er ist dann zwar weiter Hartz iv und liegt dem System auf der Tasche, aber bekommt keine Sanktion und muss nicht Hungern.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und was ist draus geworden? Wie habt ihr das mit den Fahrtkosten geregelt?

Alle Steuerzahler bitte ich jetzt mal ihre Intekektuelle Notdurft woanders zu verrichten. Wie mies manche sein Verhalten finden, interessiert uns hier genauso wenig wie das Jobcenter das Leid der Hartz iv Empfänger interessiert. Ich bitte also nur um Erfahrungen.

Hartz IV, TÜV

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