Hallo. Ich (ALG II Bezieherin) habe meinen "Freund"(Mindestlohn-Bezieher) vor einem Jahr mit in meiner Wohnung aufgenommen, er ist nur hier gemeldet steht aber nicht mit im Mietvertrag. Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor. Ihm gehört hier quasi nichts-es ist KEIN gemeinsamer Hausrat vorhanden und ich könnte ihn jederzeit vor die Tür setzen! Eine „Partnerschaft“ besteht nur auf emotionaler bzw. romantischer ebene, allerdings ist keiner von uns beiden bereit in irgendeiner Weise wirtschaftlich für den anderen einzustehen. Aufgrund meiner Krankheiten (Diabetes Typ 1, Herzschrittmacher, Hirntumor, etc.pp.) besteht bei mir ein komplett anderer Bedarf was Ausgaben für Lebensmittel, Medikamente, Fahrkosten für Arztbesuche etc. betrifft, sodass eine faire Wirtschaftsgemeinschaft gar nicht möglich wäre. Zumal ich wegen meiner Krankheiten auch Erwerbsunfähig bin. So haben wir den Jobcenter gegenüber argumentiert, trotz allem will uns das Jobcenter nun eine Bedarfsgemeinschaft aufzwinken. Ab den 01.07.2018 wollen sie mir die kompletten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entziehen, da wir unseren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Wir haben auf jedes Schreiben schriftlich reagiert, wir haben lediglich nur die Anlagen (EK, VM, WEP) nicht eingereicht, da wir sonst automatisch einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden wären. Gegen diesen Bescheid möchten wir nun vorgehen und wollen uns für den Widerspruch einen Anwalt nehmen. Wie stehen unsere Erfolgschancen wenn es letzten Endes vor Gericht gehen sollte? Kommen wir damit durch? Beste Grüße, Anika