ALG2-Möbel?

Hey Leute!

Ich habe ein Thema, wo ich denke die Antwort schon zu wissen, aber dennoch hoffe, dass ich falsch liege.

Ich bin aktuell 18 Jahre jung und wohne bei meinen Eltern. Mein Dad ist Arbeiten und meine Mom, sowie ich, arbeitslos bzw Arbeitssuchend. Es ist schwer für mich eine Arbeit zu finden, da ich gesundheitliche Probleme habe, wo ich schon mit dem Amt zusammen sitze um eine gute Lösung zu finden. Aktuell bekommen wir insgesamt nur 78€ vom Staat für Miete, den Rest Zahlen wir alles selbst durch mein Dad. Wir wohnen schon seit 18 Jahren, wenn nicht sogar länger in unserer Wohnung. Möbel haben wir uns immer die nötigsten selbst geholt. Dadurch das wir allerdings seit ü1 Jahr nur noch "so wenig" vom Staat erhalten, haben wir natürlich viel weniger Geld als vorher, da wir selbst für alles aufkommen. Allerdings wird es langsam Zeit für neue Möbel.. Mein Bett geht immer mehr kaputt, mein Schreibtisch ist auch nicht mehr ganz der stabilste und Kleiderschrank das selbe. Finanziell ist dies aktuell garnicht möglich! Es gibt tatsächlich zwischendurch Zeiten, wo wir mit 40€ oder so für 2 Wochen auskommen müssen, bis Lohn wieder drauf ist. Mir selbst steht kein Geld für Möbel zu, da ich nicht ausgezogen bin oder sonst was, sondern zuhause wohne. Meinen Eltern ebenfalls nicht, da diese seit 18 Jahren oder mehr in der selben Wohnung leben. Gibt es da dennoch eine Möglichkeit neue Möbel zu beantragen, da wir dies vor über 18 Jahren zuletzt gemacht haben? Ich weiß das es die Möglichkeit gibt auf ein Darlehen, aber davon bin ich nicht unbedingt ein Freund. Ich meine menschlich gesehen würde ich sagen ja klar, wir genehmigen euch das, da ihr seit fast 20 jahren keine neuen Möbel oder ähnliches beantragt habt. Ich vermute zwar, dass genau das Gegenteil der Wahrheit entschprechen wird, aber vielleicht habt ihr da draußen mehr Ahnung. Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mich ein wenig aufklären könntet.

Möbel, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?

Hallo

Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren

Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm

Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.

Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.

Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.

Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?

Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?

oder Wohnungen vermietet werden?

Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?

Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV