Übernimmt das Amt vorübergehend eine Ferienwohnung?
Hallo,
Folgende Frage: übernimmt das Amt die kurzfristig die Kosten für eine Ferienwohnung wenn man dringend aus seiner Wohnung muss. Ferienwohnung nur in dem Sinne zu verstehen, dass man dort einzieht bis man eine vernünftige Bleibe gefunden hat (nicht als Urlaub)
6 Antworten
Früher vor 10 - 15 Jahren hat das Amt die Kosten für eine Pension übernommen. Eine billige Pension kostet nicht mehr als eine Wohnung. Es wäre also im Rahmen. Vor zwei, drei Jahren hatte ein Bekannter auch das Problem. Er hatte eine neue Wohnung die aber zum Einzugsdatum nicht fertig war. Der Zustand war schrecklich die Wohnung nicht bewohnbar. Er wollte dann auch als Übergang in eine Pension. Die wäre genauso teuer wie die Wohnung gewesen. Es wurde nicht übernommen. Er war sogar beim Anwalt. Der Anwalt sagte früher ja aber mittlerweile nicht mehr. Einfach mal freundlich beim Fallmanager nach fragen und die Situation schildern. Letztendlich liegt es in seinen Ermessensspielraum. Die Pension sollte aber nicht teurer sein als eine Wohnung die man genehmigt bekommen würde.
Bei drohender Obdachlosigkeit müssen nach meiner Kenntnis die Kosten für ein Hotel, eine Pension und dergleichen erstattet werden.
Natürlich nur die günstigsten ...
Bevor Du aber eine Immobilie anmietest, erst papierschriftlich die Kostenübernahme beantragen und entsprechend begründen!
Wohnung ist Wohnung - eine wird gezahlt - muss angemessen sein
Ruf dort an und frag nach
Kommt auf die Größe und Miete an.
Wahrscheinlich aber nicht.
Warum sollten sie das machen? Sie sind nicht für deine Wohnungsfrage zuständig. Daf kann u.a. das Amt für Soziales und irgendwas anderes helfen.