bafög für Abitur als Fernstudium?

Da ich arbeitsunfähig bin wegen psychischen Erkrankungen (seit Ende 2018), bin ich auf der Suche nach einer Therapie. Nach einer bestimmten Therapie!

Die Suche kann noch ewig dauern, es ist total schwierig. Jedenfalls, wollte ich in der zwischenzeit mein Abitur nachholen. Das kann ich aber nur als Fernstudium, durch meine Krankheit, kann ich keine Schule besuchen, jedenfalls nicht regelmäßig.

Das war schon damals ein Problem. Zu viele Fehltage, habe gerade so die mittlere Reife geschafft. Als Fernstudium wäre es tausend mal einfacher. Da muss ich dann nur zu einer Prüfungsvorbereitung und die Prüfungen selbst. Und notfalls, kann ich auch kostenlos verlängern oder Pause machen, falls etwas sein sollte.
Daher, wäre es perfekt! Mit Schul-Besuch, würde ich es nicht schaffen.

So hat meine Mutter (ebenfalls krank) auch ihr Fernstudium gemacht damals. Sie hat sogar mit einer 1 abgeschlossen. Was mir zeigt, dass es definitiv leichter ist in dieser Form.

Aber ... Das Jobcenter möchte es mir nicht zahlen. Angeblich, bezahlen sie nur einen Hauptschulabschluss. Ich werde bald wieder ein psychologisches Gutachten machen müssen, da werde ich dann auch nochmal Druck machen!!

Das liebe Jobcenter hat mir dann auch vermittelt, dass ich keine Chance auf bafög hätte. Da ich mich mit bafög kaum auskenne und keine richtige Antwort vom Support bekommen habe, wollte ich euch mal fragen.

Meine Situation ist also diese:

-Arbeitsunfähig wegen psychischen Erkrankungen
-Schulbesuch nicht möglich (Angstzustände, psychische Schmerzen, Chronische Übelkeit - übergeben müssen mehrmals, Panikattacken, Atemprobleme)
-Auf Therapie-Suche, Suche kann noch weitere Jahre dauern wenn ich Pech habe, daher will ich nebenbei Abitur machen.
-Ich bin 21 Jahre alt.
-Lebe leider von Hartz IV und kann es daher nicht selbst bezahlen.
-Meine Mom kriegt Erwerbsunfähigkeitsrente und kann es daher auch nicht finanzieren, einen Vater hab ich nicht, hatte ich nie.
-Die Psychologin die mit dem Jobcenter arbeitet hat mir bestätigt, dass ich zuerst therapiert werden muss, bevor ich arbeiten gehen kann.
-In eine Klinik kann ich nicht gehen, da es da nur schlimmer wird und mir damit nicht geholfen ist.

Jemand eine Idee wie ich mein Fernstudium dann kriegen könnte?

Schule, Krankheit, Abitur, Angstzustände, BAföG, Fernstudium, Hartz IV, Jobcenter, psychische Erkrankung, weiterbilden, Ausbildung und Studium
Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium

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