Was tun bei Rausschmiss aus dem Elternhaus?

Guten Abend,

vorerst möchte ich klar stellen das mir bewusst ist das es sich hier nicht um ein Forum für Rechtsberatung handelt. Trotzdem würde ich mich über Hilfe oder Ratschläge freuen.

Meine Mutter hat gerade festgestellt dass ich eine Flasche Sekt an Silvester zu ¾ alleine ausgetrunken habe. Die Flasche lag leicht verdeckt neben einem Schrank in meinem Zimmer. Daraufhin petzte Sie meinem Vater das, da ich weder gefragt noch die Flasche selbst gekauft habe. Mein Vater kam daraufhin wutentbrannt in mein Zimmer und kündigte mir nun eine eigene Wohnung suchen darf, die Schulden welche ich bei ihnen noch habe durch den Verkauf meines mir von ihnen geschenkten Eigentums wieder eingeholt wird und das er mich nur mit 100€ monatlich unterstützen wird und ich mir den Rest zur Grundversorgung durch Jobs selber einholen soll.

Ich kann seine Äußerung nur bedingt ernst nehmen kann, bin aber trotzdem etwas beunruhigt. Mein Vater ist Jurist was die Lage noch etwas erschweren könnte falls es zu einer wirklichen Konfrontation kommen sollte und ich rausgeschmissen werde. Nach meinem derzeitigen Wissenstand kann ich mich erinnern im BGB gelesen zu haben das mir falls ich rausgeschmissen werde mir eine monatliche Grundsicherung meiner Eltern in Höhe von etwas über 500€ zusteht. Zurzeit gehe ich noch zur Schule und strebe mein Abitur an welches ich wahrscheinlich im Juli 2016 erfolgreich beenden werde. Danach würde ich gerne studieren oder eine Ausbildung beginnen. Ich bin 18 Jahre alt.

Was für Möglichkeiten habe ich nun?

Studium, Schule, Ausbildung, Recht, Anwalt, Abitur, Elternhaus, Grundsicherung, rausschmiss
Kindergeld behindertes Kind anrechenbar auf Grundsicherung der Eltern?

Hallo ich kenne eine Familie , deren sohn ist (ich glaube 30 Jahre) behindert und hat bislang jahrelang in einer behindertenwerkstatt gearbeitet / geschuftet . Sein Lohn will ich erst mal gar nicht nennen das ist schon echt abscheulich was ihm gezahlt wurde (8 Stunden am Tag ) darum geht es hier auch nicht. Es geht da drum , dass mich seine Eltern gefragt haben , warum sein Kindergeld nicht auf das eigene Konto von ihm ausgezahlt wird und warum schon immer das Kindergeld als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Eltern beziehen ebenfalls Grundsicherung . Das behinderte Kind bezieht wohl Sozialleistung !?

Ist das denn rechtlich korrekt , dass sein Kindergeld schon immer (bis jetzt) als Einkommen der Eltern angerechnet wurde?

Im Internet habe ich nämlich etwas gefunden :

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentationshilfen/grundsicherung/argumentationshilfe_kindergeld.pdf

Dort steht, dass das Geld so lange es auf das Konto der Eltern fließt nicht als Einkommen angerechnet werden darf .

Er ist zu 50 % behindert , in wiefern ist sein grad relevant ?

Er hat jetzt seit ca. 1 Jahr eine eigene Wohnung , mit Betreuung und weiterhin Arbeit in der Werkstatt ...

Sollen die Eltern ein Widerspruch einlegen ?

Kennt sich einer damit aus?

Wäre super , wenn man nur antworten würde , wenn man sich damit auskennen würde .

Es geht hier um einen behinderten Menschen , ich will demjenigen nur helfen !

Danke

Behinderung, Grundsicherung, Kindergeld
Kann das Sozialamt die Vorlage einer Nebenkostenabrechnung erzwingen?

Hallo, wir bewohnen eine Mietwohnung mit erheblichen Mängeln. Seit Jahren erhalten wir keine Mietnebenkostenabrechnung mehr. Warum ist nicht bekannt. Wir haben den Vermieter aber auch nie aufgefordert abzurechnen. Seit Jahren zahlen wir daher nur den Betrag der sich aus der letzten uns vorliegenden Abrechnung ergibt. Sicherheitshalber haben wir auch auf Grund der Mängel nur unter Vorbehalt gezahlt. Nachbarn informierten uns, dass die Nebenkosten jedoch höher sind als die die wir bezahlen. ZUR SACHE : Auf Grund unserer Rentenbezüge und unserem Alter erhalten wir Grundsicherung im Alter. Dem Amt haben wir bisher nur diese uns vorliegende letzte und alte Nebenkostenabrechnung vorgelegt. Jetzt verlangt das Amt neueste und aktuelle Abrechnungen und Wirtschaftspläne. Wir müssten diese vom Vermieter anfordern. Es würde sich aber mit Sicherheit ein Nachforderungsbetrag aus dem vergangenen und dem jetzigen Jahr ergeben. Wir glauben, dass der Vermieter auf Grund der Mängel sich hier so verhält und nicht abrechnet.!? Rechnet er ab kommt es zwangsläufig zu einer Nachzahlungsforderung. Der müssten wir unsere Vorbehaltszahlungen entgegen halten und auf Grund der Mängel die Bruttomiete mindern. Wir würden dann auf einen Prozeß mit ungewissem Ausgang zusteuern. Ein Prozeß ist hier vorprogrammiert. Kann uns das Amt bei einer solchen Situation zwingen Abrechnungen anzufordern ? Die Nebenkosten sind mit Sicherheit höher als die von uns geleisteten Zahlungen. Ein Guthaben wird sich garantiert nicht ergeben. Im übrigen übernimmt und berechnet das Amt ohnehin nur etwa 50% der von uns gezahlten Nebenkosten. Die vom Amt übernommene Grundsicherung ist nicht gerade üppig. Wir kommen aber mit diesen Versorgungsbezügen so gerade über die Runden.. Wenn sich hier jemand auskennt wären wir für eine Auskunft sehr dankbar.

MfG glossar

Grundsicherung, Nebenkostenabrechnung

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