Hallo, ich bin fast 65 Jahre, bekomme Grundsicherung und mein Problem ist jetzt, dass ich umziehe, dort aber eine Nachtstromheizung ist und beim Amt gab man mir bei der Antragstellung mitunter auch ein DIN A4 Blatt, welches den Text enthielt: Stromkosten: Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Regelsätze nach SGB XII für mich auch die Aufwendung für Kochfeuerung, Beleuchtung und Betrieb elektrischer Geräte umfassen.

Es ist mir daher bekannt, dass meine Stromkosten- soweit mit ihnen die vorgenannten Aufwendungen abgegolten sind - nicht zusätzlich aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können.

Ich werde regelmäßig von meiner Sozialhilfe Rücklagen zur Begleichung meiner Stromrechnungen bilden und mich mit meinem Stromverbrauch entsprechend darauf einstellen.

Das soll ich unterschreiben, habe aber bedenken, dass ich dann auch keine Zuzahlung für die Heizkosten bekomme oder ist damit nur der normale Haushaltsstrom gemeint? Im Sicherungskasten befinden sich auch extra zwei kleine Zähler für Strom, also einen für den Haushaltsstrom und der andere ist für die Nachtspeicherheizung.

Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort, wo ich dann ruhigen Gewissens das Blatt unterschreiben kann ohne Angst haben zu müssen, dass ich mir mit meiner eigenen Unterschrift geschadet habe.

MFG