Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?

Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.

Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.

Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?

Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?

Oder mein Bruder als Vermieter?

oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.

Wohnrecht, Recht, Grundsicherung, Untermiete, Hauptmieter
Sofortiges Darlehen bzw. Barauszahlung vom Jobcenter, Sozialamt o. Ä. - bis die Anträge (die ja 6-8 Wochen Bearbeitungsdauer haben) durch sind?

Guten Tag Ihr Lieben ich hoffe, das jemnd mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten kann.

Zur Situation: Ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam seit mehreren Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Also zählen wir für die Behörden als Bedarfsgemeinschaft. Ich war nun 3 Wochen krankgeschrieben habe bis heute allerdings noch kein Krankengeld erhalten. Nun habe ich mich letzten Montag wieder arbeitssuchend gemeldet. Meine Freundin hat bis Mitte September gearbeitet – die Arbeitszeit war befristet und es war nur ein Minijob. Ich habe bis Ende August gearbeitet und wurde wegen meiner Krankschreibung durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt. Seit Ende August haben wir beide kein Geld mehr erhalten. Die Krankenkasse sicherte mir immer wieder zu, dass das Geld angewiesen wurde. Wie gesagt, bis heute kam leider noch nichts nach. Gestern war Wochen wir gemeinsam beim Jobcenter um Grundsicherung zu beantragen – dieses dauert allerdings 6 – 8 Wochen Bearbeitungsdauer.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Grundsicherung in bar auszahlt? Bzw. dass das Jobcenter uns ein Darlehen auszahlen kann, bis die Anträge durch sind?

Wir haben unsern Vermieter rechtzeitig über unsere Lage aufgeklärt. Seit über 5 Jahren zahlen wir immer PÜNKTLICH Miete. Allerdings hat uns die Dame der Hausverwaltung heute Abend deutlich gemacht, dass sollten wir nicht umgehend zahlen, dass sie uns die Wohnung kündigen wollen und an jemand der zahlen kann vermieten will, da die Wohnung eine gute Lage etc. hat. Strom konnten wir natürlich auch noch nicht zahlen. Und mit der GEZ sind wir auch deutlich im Rückstand. Also wir haben aktuell keinen Cent um Lebensmittel oder die Kosten für Miete, Strom und was sonst ich so anfällt zuzahlen.

Wir würden die Wohnung ungern verlieren, nur weil das Arbeitsamt für die Berechnung des ALG1 meiner Freundin, (was knapp 400 Euro wären und somit auch nur die Hälfte der Kosten decken würde), sowie die Krankenkasse, die sich mit meinem alten AG der mich vor einem Monat gekündigt hat, nicht einig wird - sowie das Jobcenter wo e auch frühstensin 6 - 8 Wochen Geld geben würde. Das passt ja alles vorne und hinten nicht.......

Die eigentliche Frage die wir haben ist nun, ob wir morgen beim Jobcenter Bargeld ausgezahlt bekommen könnten, damit wir wenigstens etwas zu essen und weiteres zahlen können. Oder kann man sich an eine andere Behörde wie das Sozialamt wenden?

Ich bin Euch für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Bargeld, Darlehen, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialgeld, Sozialhilfe, Vorschuss
Arbeitsamt will Rückzahlung vom Kieferorthopäden - Was kann ich dagegen tun?

Hi, meine Kieferorthopädische Behandlung neigt sich dem Ende hin. Wenn die Behandlung erfolgreich beendet wird (davon gehe ich aus), bekomme ich den Anteil den ich eingezahlt habe wieder zurück (die Rede ist von ca. 600€). Jetzt habe ich aber die Nachricht vom Amt bekommen das die das Geld haben wollen. Und das sehe ich nicht ein. Warum sollte ich? Ich habe jeden Cent (von meinem Anteil natürlich) selber bezahlt. Und langsam bin ich auf das Amt sówas von wütend. Z.B. als ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe, habe ich noch nicht gearbeitet. Ich habe mich an die Auflagen gehalten. Das Amt hat das ok und auch für die Genossenschaftsanteile (gleichzusetzen mit Mietkaution) gegeben. Und als ich dann den Mietvertrag unterschrieben haben haben diese *#@~³§ sich geweigert die Genossenschaftsanteile zu zahlen. Hinzu kam das die 2 Monatsmieten nicht gezahlt hatten und 2x Grundsicherung nicht gezahlt wurde. Mit dem Ergebnis das das ich bereits nach 2 Monaten 1.900€ Schulden bei der Genossenschaft hatte!! Diesen Monat haben die mir wieder keine Miete gezahlt. Ich hatte diesen Monat Glück das ich gerade in Ausbildung gegangen bin und meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte. Hab jetzt zwar nur 80€ für September aber immerhin bin ich nicht verschuldet. Und jetzt soll ICH an DIE mein eingezahltes einzahlen oder mir werden Leistungen gekürzt.

Kann man dagegen Vorgehen? Es kann doch nicht sein das diese arroganten *#@~³§ erst nicht zahlen und dann auch noch Geld verlangen.

Recht, Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV

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