Hallo!
Sachverhalt: Meine Eltern haben ihr Leben lang für eine Eigentumswohnung gespart. Die Wohnung wurde sofort ausgezahlt. Beide im Grundbuch. Nach der Scheidung gehört die Wohnung meiner Mutter, sie steht nun allein im Grundbuch.
Meine Ma ist Pensionistin und bekommt nur die Mindestpension. Das ist natürlich sehr wenig Geld. Eigentlich würde ihr auch Sozialhilfe zustehen, doch das lehnt sie ab, da ihr beim Beratungsgespräch gesagt wurde, das das Amt darauf BESTEHT in diesem Fall ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Wieso ist das so und was bedeutet das? Dann sind die doch Miteigentümer, oder? Wie wäre diese theorethische situation im Todesfall? Geht die wohnung dann an das amt? Erbe ich trotzdem und muss dann das Amt auszahlen oder wie? Achja und wie ist das mit dem Sozialpass (um Lebensmittel im sozialmarkt kaufen zu können), den kann man ja nur beantragen wenn mn sozialhilfe erhält, oder?
Bitte keine Kommentare wie "vom Staat geld schnorren" etc. Meine Ma hat gearbeitet und sie lehnt ja Sozialhilfe ab weil sie nicht "um geld betteln" will.