Hausbau auf geschenkten Grundstück, Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt: Verheiratet 1 Kind Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen. Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen. Plan: Hausbau von uns beiden finanziert. Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen. Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Beispielrechnung: EA Mann für Haus 100.000 EA Frau für Haus 100.000 A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000 100.000 Kredit (50% von Mann + Frau) Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3 auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch. Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen. Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)

Fragen: Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das? Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.

Hausbau, Scheidung, Ehevertrag, Grundbuch, Grundstück
Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

Hallo!

Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.

Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.

Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).

Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.

Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.

Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene

Grundbuch, Grundstück, Hauskauf, lageplan

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