Darf meine schwangere Verlobte nachts Zeitung austragen?
Manchmal ist sie leider ein bisschen hilflos, sodass ich das für sie klären musste. Sie wurde bei der Zeitung von ihrem Chef unter druck gesetzt, sie möge doch noch eine Woche arbeiten kommen.
Mit hat das gereicht, sodass ich ihren Chef am Telefon zur sau gemacht habe, was ihm einfällt meine Verlobte so unter Druck zu setzen und dass Sie nicht arbeiten kommen wird. Ich sprach vom Arbeitsgericht und Unfallgefahr. Nun habe ich recherchiert und es gibt ein Arbeitsverbot für schwangere nachts.
Stimmt das auch wenn es nur 1,5 Std sind? Natürlich möchte ich meine Verlobte nicht arbeiten schicken, aber ich weiß nicht ob das alles rechtlich Hand und Fuß hat?
Nicht dass ihr Chef da rechtlich im Vorteil ist? Das zweite Problem ist, dass sie so wenig verdient und womöglich dann nicht mehr Krankenversichert ist. Dazu macht sie noch abends einen Reinigungsjob für 1,5 Std, den Sie nun aber immer noch ausübt.
2 Antworten
Elismana hat es schon geschrieben. Sie darf nicht zwischen 20.00 h und 06.00h arbeiten. Kann der Arbeitgeber ihr keine andere Arbeitszeit anbieten, muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen und ihr trotzdem, wenn sie versicherungspflichtig beschäftigt ist, bis zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung das Gehalt weiterzahlen.
Setzt eine Frau wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots mit der Arbeit aus, hat sie keine finanziellen Nachteile. Sie behält ihren Durchschnittsverdienst, den sogenannten „Mutterschutzlohn“. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt.
Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
Das gilt auch bei einem Minijob.
Schwanger ist schwanger. Und das entscheidet nicht die Frauenärztin. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitsplatz im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung von schwangeren und stillenden Müttern sowie des Kindes zu erweitern. Die Gefährdungsbeurteilung und die ggf. daraus resultierenden Schutzmaßnahmen, sowie die Unterweisung der Beschäftigten sind zu dokumentieren. Teilt eine Mitarbeiterin dem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist oder stillt, muss er die bestehende Gefährdungsbeurteilung konkretisieren und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit sowie ihres Kindes festlegen. Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden, dass Gefährdungen vermieden sowie eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird.
Die Aufsichtsbehörden von Baden Württemberg (Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung), Hessen (Checkliste), Niedersachsen (Ratgeber Beurteilung der Arbeitsbedingungen) und Thühringen (Arbeitshilfe) haben Muster-Checklisten bzw. Arbeitshilfen herausgegeben. Weiterhin haben sie detailliertere Empfehlungen für definierte Tätigkeitsbereiche herausgegeben, die jedoch noch nicht der aktuellen Regelung angepasst sind. Nach Rücksprache mit einigen Aufsichtsbehörden gelten diese hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung weiter bis diese überarbeitet wurden. Die Infos finden Sie hier . Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden. Lies mal hier weiter: https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/wissen-kompakt-mutterschutzgesetz/gefaehrdungsbeurteilung-arbeitsplaetze-fuer-schwangere/#c4069-1786
Danke Ihnen für die ausführliche Antwort! Werde es belohnen
Nach dem MuschG darf eine Schwangere nicht zwischen 20uhr und 6 Uhr beschäftigt werden, bis 22 Uhr nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der AG darf sie natürlich nicht zwingen und deine Freundin muss auch nicht arbeiten.
Grundsätzlich wüsste ich jetzt aber nicht was gegen das Zeitungen austragen spricht, von den Zeiten mal abgesehen.
Auch bei dem Reinigungsjob muss sich der AG an das MuschG halten.
War nicht an Sie gerichtet falsche Frage
Die Frauenärztin hat ne Bescheinigung ausgedruckt, dass sie schwanger ist, aber sie sagte dass meine Verlobte nachts arbeiten kann, da es bisher kein Embrio ist. Was kann man nun machen?