BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

Geld, Schulden, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BAföG, Gesetzeslage, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium
Ist man gezwungen zu seinem Hausarzt zu gehen, wenn man ihn nicht mehr vertraut und andere Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen?

Hallo an die Community,

eine für mich zunehmende wichtigere Frage...

Seit längerem fühle ich mich bei meinem Hausarzt nicht mehr gut betreut und würde daher gerne wechseln.

Leider ist aber bei sämtlichen Ärzten ein Aufnahmestop für Neupatienten.

Bisher hatte ich das Glück, dass mein Hausarzt immer Urlaub hatte sowie ich eine ärztliche Meinung benötigte.

Doch kann ein anderer Arzt die Behandlung verweigern, sowie er weder Vetretungsarzt ist noch mein eigentlicher Hausarzt verfügbar wäre?

Warum vertraue ich meinem Arzt nicht mehr:

Persönlich:

  • Agressiv / reizbar / genervt gegenüber Patienten insbesondere bei Nachfragen
  • Voraussetzen bon medizinischen Hilfsgeräten bspw. Blutsdruckmessgerät in Privathaushalten und anmotzen von Patienten sowie er die Werte wissen will und man kein Gerät hat. (Sry aber mit 30+ wüsste ich weder wie ich das Gerät zu bedienen habe noch was die Werte bedeuten...)

Fachlich:

  • Er fragt was man will ... und nimmt sich nicht die Zeit jemanden zu kontrollieren.
  • Man fordert eher als Patient selbst die Medikamente an die man haben will / meint zu brauchen
  • Man muss selbst eher betteln, dass man eine Überweisung zum Facharzt braucht (Lungenfunktion, Hautarzt)
  • Für eine Krankmeldung bzgl. Migräne wurde ein negativer PCR test gefordert bevor Praxis betreten werden durfte ... als man noch 50 km zum nächsten Testzentrum fahren musste ... nicht das ich selbstständig fahren konnte...

Mir geht es wirklich nicht darum Arzt Hopping zu betreiben. Mir geht es darum einen neuen Hausarzt zu finden oder zumindest übergangsweise einen Arzt der mich im Krankheitsfall behandelt und nicht einfach nur das x. Antibiotika verschreibt oder für C Tage krankschreibt.

Die Frage ist daher für mich wichtig, ob ich einfach bei einem anderen Arzt anrufen und einen Termin ausmachen kann bzgl. akuter Beschwerden oder ob man direkt abgewiesen würde. (Vor allem ob dies zulässig ist)

Medizin, Gesundheit, Recht, Arzt, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Hausarzt

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