Dauernde Sachentziehung ohne Zueignungsabsicht und ohne Beschädigung der Sache (deutsches Recht)?
Ein bisschen was zum Tüfteln...
Mich beschäftigt gerade eine theoretische juristische Frage, auf die ich einfach keine Antwort finde.
Ich habe diesen beispielhaften Fall so oder so ähnlich einmal irgendwo gelesen, jedoch ohne Auflösung:
Zwei Frauen fahren auf einem Kreuzfahrtschiff und haben einen Streit. Daraufhin nimmt eine den sehr wertvollen Goldring der anderen, der zufällig gerade dort auf dem Tisch liegt, und wirft ihn ins Meer.
Wie ist dieser Fall in Deutschland strafrechtlich geregelt? Gegen welches Gesetz hat die Frau, die den Goldring ins Wasser geworfen hat, verstoßen?
Ein Diebstahl erfordert Zueignungsabsicht, eine solche liegt hier jedoch nicht vor.
Eine Sachbeschädigung ist es ebenfalls nicht, da der Ring nicht beschädigt wurde und das Meerwasser diesem auch nicht schadet (anders als z.B. bei einem elektronischen Gerät), er wurde nur ortsverändert und liegt jetzt in völlig unversehrtem Zustand am Meeresboden, wo ihn die Eigentümerin theoretisch jederzeit wieder an sich nehmen könnte - aber eben nur theoretisch.
In Österreich gibt es für genau derartige Fälle § 135 StGB, Dauernde Sachentziehung. In Deutschland gibt es aber meines Wissens keinen vergleichbaren Paragraphen. Straffrei kann diese Handlung aber doch auch nicht sein...