Kann man die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einfach so abbrechen?

Ich will mich kurz halten: ich habe dieses Jahr keinen Schulplatz bekommen. Wollte eigentlich nach meiner mittleren Reife weiter Richtung Fachabitur/Abitur gehen, aber wie gesagt keinen Platz gefunden. Mir wurde diese Bildungsmaßnahme angeboten und ich habe angenommen, weil kann ja nicht schaden. Jetzt habe ich erfahren das ich volle 8 Zeitstunden dort Unterricht habe sprich 8-16 Uhr, dazu kommt das ich eine Stunde mit dem Bus hin und zurück fahren muss, also 7-17 Uhr, da hätte ich ja kaum Freizeit mehr. Wäre eigentlich ganz normal wenn man arbeiten geht, aber ich gehe halt nicht arbeiten, sondern sitze 8 Stunden dort im Unterricht und lerne nichts. Ich dachte, ich bekomme dort Unterstützung bei der Praktikumssuche/Ausbildungssuche, aber das mit den 8 Stunden Unterricht wusste ich nicht. Dazu muss ich mir die stellen auch selbst raussuchen und selbstständig dort bewerben sprich ich bekomme keine Hilfe. Sehe an der Maßnahme keinen Sinn das Geld interessiert mich Null ich habe nur wegen der angeblichen Hilfe die mir dort geboten wird angenommen. Jetzt will ich die Maßnahme abbrechen und mir andere Alternativen suchen vielleicht einen Mini Job oder sowas etwas Erfahrungen sammeln und meine Zeit wenigstens sinnvoll nutzen. Da ich dort sowieso keine Hilfe bekomme kann ich ja auch zuhause selbst an den Bewerbungsschreiben üben hab da einige Verwandte und Freunde die mir dabei behilflich sein würden. Weder ich noch meine Eltern bekommen vom Arbeitsamt Geld oder irgendeine Unterstützung frage deshalb ob es ein Problem wäre einfach abzubrechen, gerade da es mir auch alle empfehlen denen ich darüber erzähle. PS bin volljährig

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In welchen Fällen darf ein Kofferraum bei einer Verkehrskontrolle durchsucht werden?

Kurz vorne weg. Ich möchte keine Straftaten begehen oder sonstiges, die Frage ist aus alleiniger Neugier und "Wissen wie es richtig ist" entstanden. Auch wären Quellenangaben bei so einem Thema ganz gut.

Aber nun zur Frage. Generell dürfen Polizisten den Kofferraum ja nur durchsuchen, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Dies wird ja meistens übergangen, in dem nach Warndreieck oder Verbandskasten gefragt wird, der bei den Meisten im Kofferraum liegt.

  1. Dürfte ein Verkehrspolizist nach dem Öffnen des Kofferraums und des Zeigens der beiden Mitführpflichtigen Objekte eigenständig noch bspw. den Raum des Ersatzrades oder ähnliche Freiräume im Kofferraum einsehen?
  2. Durchsuchung des Kofferraums ist ja auch stattgegeben, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht. Nur was fällt unter "Gefahr im Verzug"? Klopfgeräusche aus dem Kofferraum und somit eine mögliche Entführung oder auch bedeutend weniger? Bspw. ein 18 Jähriger, der gerade eben die Grenze aus Tschechien oder Holland passiert (Thema Rauschgift).
  3. Wodurch werden Kontrollen legitimiert, die öfters mal bei Reportagen zu sehen sind, in denen Busse oder Kleintransporter aus östlichen Ländern von oben bis unten auseinandergenommen werden. jedes Gepäckstück geöffnet wird und mit Drogenspürhunden gesucht wird? Fällt dies nicht auch unter Generalverdacht oder der "Berufserfahrung" und ist somit nicht erlaubt?
  4. Sollte man der Bitte nachkommen und den Kofferraum öffnen, darf der Polizist auch verlangen, die Rücksitzbank zu kontrollieren?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

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