Guten Tag. Es geht um eine Bekannte von mir. Sie hatte vor einigen Jahren ein Pflegekind aufgenommen. Nach 10 Jahren ist das Pflegekind von Zuhause abgehauen, weil es die Regeln in dem Haus nicht mochte (der Junge ist 15). Jetzt nach einem Jahr kam er wieder zurück, hat sich für alles entschuldigt und will wieder bei der Familie sein. Jetzt gab es natürlich Termine beim Jugendamt, etc. er ist nun wieder da. Jetzt geht es um das Pflegegeld. Die meinen, dadurch, dass er ein mal gegangen ist, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Ist das richtig? Meine Bekannten sind nicht auf das Geld aus, aber diese Aussage machte sie ein wenig stutzig. Sie sollte einen Brief unterschreiben, dass sie drauf verzichtet. Sie hat dies aber noch nicht getan und wendet sich erstmal an ihren Anwalt. Der kennt die ganze Geschichte. Kennt ihr euch damit eventuell aus? Vielen Dank im Voraus.