Darf der Hort bei Bagatelldelikten die Kinder nach Hause schicken?

Unser Hort hat als normale Strafmaßnahme Hortverbote aufgestellt: Hat man drei rote Punkte -und die gibt es schon bei alltäglichen "Delikten" und nicht nur bei Gewalt- wird ein Tag Hortverbot vergeben. Für mich ist das der Offenbarungseid der Pädagogik und allenfalls bei wirklicher Gewalt angebracht. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann man sich dagegen wehren? Wir können doch keinen Urlaub nehmen nur weil mein Sohn verbotenerweise aufs Klettergerüst gestiegen ist...

Nachtrag: Diese Regel ist neu und wurde ohne vorherige Info aufgestellt.

2. Nachtrag: Es ging beim "Klettergerüst" nicht um eine Gefährdung, sondern wie gesagt um eine Bagatelle: Mein Sohn ist draufgeklettert, obwohl ein anderes KInd an der Reihe gewesen wäre.

Dritter Nachtrag und Präzisierung wegen der vielen Beiträge - vielen Dank an alle übrigens: Meine Kinder sind 9 Jahre alt. Der Hort schickt sie nicht einfach nach Hause, sondern ruft vorher an, ob auch jemand da ist. Als meine Frau das telefonisch verneint hat, wurde von uns verlangt, das verhängte Hortverbot eben in der kommenden Woche durchzuführen, was wir ebenfalls verweigert haben, da keiner von uns einfach so Urlaub nehmen kann. Wie sieht nun die rechtliche Situation aus? Kann der Hort diese Strafe erzwingen, auch dann wenn wir nicht in der Lage sind Urlaub zu nehmen? Hier würde mich besonders die rechtliche Seite des Casus interessieren. Natürlich ist auch die pädagogische Frage von Gewicht; allerdings sind wir - trotz grundsätzlicher Diskussionsbereitschaft - ziemlich festgelegt: Die Eltern zu strafen, um somit indirekt die Kinder zu strafen, ist schwarze Pädagogik im progressiven Gewand... Bequem für die Erzieher, Stress für die Eltern. Lohnt da wirklich eine Diskussion...?

Familie, Recht, Gesetz, Psychologie, Betreuung, Kinder und Erziehung
Darf ich defekte Ware trotz Gebrauchsspuren umtauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mir Anfang des Monats eine Designerhandtasche in weiß bestellt.

Schon zu Anfang fiel mir auf, dass das Leder der Tasche an einer Stelle sehr sehr dünn, fast brüchig ist. Daraufhin kontaktierte ich direkt ein paar Tage nach dem Warenerhalt den Kundendienst, welcher jedoch leider nur Englisch sprach. Da es mich bis dahin nicht zu sehr störte, unternahm ich erst einmal nichts Weiteres. Vor ein paar Tagen bemerkte ich dann, dass ein paar Nähte besonders die in der Nähe einiger Reißverschlüsse begannen sich blau zu verfärben. Da das Leder dort nicht glatt ist, konnte es auch nicht durch abwischen entfernt werden. Des Weiteren bemerkte ich, dass an einer Naht sogar ein Faden herausragte. Daraufhin wählte ich erneut den Kundendienst. Diesmal konnte der Mitarbeiter deutsch und nahm meine Mängel entgegen. Eigentlich rief ich nur für Pflegetipps an, um die blauen Verfärbungen zu beseitigen. Die Mitarbeiterin erzählte mir dann jedoch von sich aus, dass sie glaubte, ich hätte defekte Ware erhalten. Ich sollte ihr dann Fotos der Tasche per E-Mail senden. Dies tat ich und sie setzte sich mit der dafür zuständigen Abteilung auseinander. Schriftlich per E-Mail bestätigte mir das Modehaus die Reklamation der Tasche. Nach Warenerhalt würde ich also mein Geld zurück bekommen.

Da ich während dieses Vorgangs nicht zuhause war, musste ich gestern also mit der Tasche zurückreisen. Nun habe ich gesehen, dass an einem Messingknopf jetzt eine Schramme ist. Falls ich jetzt mit der Tasche irgendwo gegen gestoßen sein sollte, wäre dies ja meine eigene Schuld. Außerdem sieht man diese Macke auf den vorherigen Bildern ja nicht.

Denkt ihr sie werden die Tasche trotzdem zurücknehmen?

Ich habe das Modell bereits nochmal neu bestellt.

Kaufvertrag, Gesetz, Reklamation, Verkauf, defekte Ware, Reklamationsrecht

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