Wartung Gastherme bezahlen?

Guten Abend,

ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass ich hier eine hilfreiche Antwort bekomme.

Seit drei Jahren wohne ich nun hier zur Miete, in meiner Wohnung befindet sich eine Gastherme über die meine Wohnung beheizt wird. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Wartung und Instandhaltung zuständig bin. Soweit so gut. Bisher lief es immer so ab, dass der Installateur kam und die Therme wartete. Den Tag darauf hing immer ein Zettel meiner Vermieterin an der Tür, welche Kosten ich bei ihr begleichen sollte. Wie gesagt es war immer nur ein handgeschriebener Zettel indem Sie den Betrag in Höhe von 80 Euro einforderte. Bisher bin ich immer zu ihr und habe diesen dann auch direkt beglichen, ohne mir jegliche Gedanken zu machen.

Seit dem 15. August bin ich jedoch arbeitslos geworden und habe bisher nur einen 400 Euro Job annehmen können, was bedeutet, dass ich seither aufstocken musste und ich genau auf meine Finanzen schauen muss, bzw. auch vom Arbeitsamt aufstocken musste.

Nun fand also die jährliche Wartung statt und sofort klebte wieder jener Zettel an der Tür. Ich suchte das Gespräch und bat Sie darum mir eine Kopie der Firma auszustellen, um diese einreichen zu können, damit ich einen kleinen Anteil erstattet bekomme.

Meine Vermieterin weigerte sich mir eine Kopie zukommen lassen, mit der Begründung, dass ich kein Anrecht habe diese einzusehen und ich ihr ruhig vertrauen könne. Der Betrag sei rechtens etc.

Ich will ihr da auch gar nichts unterstellen, dennoch denke ich, dass mir als Mieter auch eine rechtmäßige Rechnung bzw. eine Kopie dieser zusteht oder ?

Nun wäre meine Frage, ob ich den Betrag wirklich bei ihr begleichen muss , ohne vorher eine Rechnung bekommen zu haben? Ganz davon abgesehen, dass mir das Amt so keinerlei Kosten erstatten wird und ich das Geld momentan nicht locker sitzen habe, würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage ist.

Recht, Mietrecht, Gastherme

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