Heckenschnitt alter Hecke, unten verkahlt?

Übernehme Anfang Juni einen alten Garten (Grundstück mit EFH) mit hoher, alter Hecke. Straßenseitig zieht sich diese über zwei weitere Gärtenfronten hin, was einen einheitlich gepflegten Gesamteindruck macht. Da sie zur Besichtigung noch nicht ausgetrieben hatte, vermute ich eine Berberitzenart. Insgesamt ist die Hecke ca. 2 m hoch, unten auf ca. 80 cm völlig verkahlt und wird nach oben hin allmählich dichter bis sehr dicht.

Schnitthecken mag ich nicht, weil sie in einem geplanten naturnahen Garten nicht passen. Stress mit den neuen Nachbarn möchte ich deswegen auch nicht. Sicht- und Windschutz ist jedoch gewünscht. Die Hecke steht vor den Zäunen auf Gemeindeland, wurde jedoch privat angepflanzt.

Könnte sie entfernen und stattdessen freiwachsende Vogelschutzhecke anlegen, falls die Gemeinde es erlaubt. Platz wäre genug, keiner würde behindert.

Muss die Hecke bleiben, suche ich nach Lösungen für Hinterpflanzung grundstücksseitig. Doch erstens beschattet sie stark. Zweitens werden ihre Wurzeln Neuanpflanzungen stören, mit denen ich die Verkahlung verdecken und natürlichen Übergang schaffen möchte.

Mit radikalem Rückschnitt nach Laubabwurf bis zur Verkahlung könnte ich mich anfreunden um sie dann etwas "wilder" werden zu lassen. Verträgt sie derart starken Rückschnitt? Das Gesamtbild einheitlicher Hecke wäre gestört. Aber es kann mich doch keiner zwingen ständig Pflanzen zu verstümmeln. Oder?

Werde mit den Nachbarn reden und versuchen, sie von meinem Standpunkt zu überzeugen.

Wie kann ich die Sache am sinnvollsten angehen? Mit meinen 60 Jahren ist der Genuss von Gartenumgestaltung begrenzt.

Bitte um Rat.

Pflanzen, Garten, Recht, Nachbarn, Hecke

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