Hallo,
wie ist die Rechtslage:
Ein Fotograf macht Produktfotos und schickt die dem Auftraggeber zur Ansicht zu. Der Auftraggeber reklamiert, wegen deutlicher Qualitätsmangel (u. a. sind Textilien rosa, statt weiß abfotografiert).
Der Auftragnehmer ignoriert die schriftliche Mangelmeldung und schickt eine Rechnung, droht auch mit Inkasso.
Auf der Rechnung ist übrigens ein Zahlungsziel von 5 Tagen (ohne das vorher im Vertrag zu erwähnen). Es steht ein Lieferdatum, dabei wurde die Ware gar nicht abgenommen. Besser noch: Es steht auf der Rechnung sogar: Zugang zu den Fotos nach Bezahlung. Dämnach ist das Lieferdatum ja Quatsch.
Kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, weil der Auftraggeber die Pflicht zur Nachbesserung nicht wahrgenommen hat?