Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

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