Anzeige gegen Autofahrer - möglich?

Hallo liebe Community,

als ich gerade mit dem Fahrrad auf dem Heimweg war, bin ich beinahe frontal angefahren worden. Folgende Situation:

Ich fuhr auf einer Nebenstraße, wo auf der einen Seite zurzeit gebaut wird, wodurch die Fahrbahn dort so verengt ist, dass nur 1 Auto durchkommt (Verengung auf ca. 2,2m), und man dort auch nicht ausweichen kann. Dort ist auch ein Schild, dass wenn einer entgegenkommt, man warten muss. Ich bin also in die verengte stelle reingefahren, als ein Fahrzeug weiter entfernt in die Straße einbog. Da die Verengung recht lang ist, bin ich mittig gefahren um dem Fahrer des PKW anzuzeigen, dass nicht die Möglichkeit besteht durch zufahren, da ich bereits einmal mitbekommen habe, wie dort ein Fahrradfahrer angefahren wurde.

Kurz bevor ich wieder aus der Fahrbahnverengung heraus war, habe ich plötzlich gehört, wie der Fahrer Gas gegeben hat. Da dadurch für mich ein Ausweichen nicht mehr möglich war, hab ich natürlich sofort voll gebremst, bin allerdings wegen nassem, leicht frostigem Boden weiter gerutscht.

Der Fahrer hat auch gebremst, sodass er im Endeffekt ca. 10 cm vor mir zum Stehen kam.

Völlig geschockt bin ich auf den Bürgersteig gefahren, an ihm vorbei, er ist auch sofort dann weiter gefahren.

Nun zu meiner Frage: Ich weiß sowohl das Fahrzeugmodell, als auch teilweise die Nummer (Ort; Buchstabe; 4 Ziffern), doch eben nicht genau, bzw. bin mir nicht ganz sicher.

Kann ich dennoch zur Polizei gehen, und dort dann sozusagen prüfen lassen, ob die Nummer richtig ist (also Story erzählen, dann Anzeige, möglicherweise mit richtiger Nummer)?

Ich möchte nicht (!) von der Ppolizei wissen, wer der Halter o.Ä. ist, sondern nur ob die Nummer aus meinem Kopf richtig ist.

Auto, Fahrrad, Polizei, Recht, Anzeige
Fahrradführerschein nötig um auf Straße Fahrrad zu fahren?

Liebe Community.

Ich hatte neulich eine Diskussion über die Pflicht eines Fahrradführerscheins, für das Fahren auf der Straße mit einem Fahrrad.

Man hat die Möglichkeit den Fahrradführerschein als Kind in der Grundschule zu machen, in Zusammenarbeit mit Polizei und natürlich der Schule, sogar auf einem Verkehrsübungsplatz und mit theoretischem Unterricht.

Die Polizei sagte mir damals, dass ich den Fahrradführerschein immer mit mir führen soll, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin. (wegen möglichen Kontrollen) Seither hatte ich ihn auch immer dabei, einen Autoführerschein muss man schließlich auch immer dabei haben.

Ich bin mittlerweile 20, seit einiger Zeit auch nicht mehr Rad gefahren, aber ich hatte ihn auch noch mit 15 mit, da es mir so verordnet wurde & auch, dass man erst mit Bestehen des Fahrradführerscheins auf der Straße fahren darf

Meine Freundin behauptete nun, dass dies nur für Kinder der Fall sei. Ich sagte ihr, dass man den Führerschein im Kindesalter macht, er allerdings auch noch im höheren Alter von Bedeutung ist.

Sie meinte daraufhin, dass ihre Mutter den auch nicht gemacht hat & auf der Straße gefahren ist. Dazu kann ich nur sagen, Speed war auch erst legal bevor es illegalisiert wurde - oder? ;)

Von daher möchte ich nochmal sicher gehen und ihr endgültig beweisen was Sache ist, indem ich dies von unparteiischen Menschen bestätigt kriege.

Ein Fahrradführerschein und das Mitführen eines Solchen ist doch Pflicht für das alleinige Fahrradfahren auf der Straße, stimmts?

Danke für eure Antworten.

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