Meinung des Tages: Eine Falschmeldung führt zu Ausschreitungen in einem ganzen Land – wie kann so einer Situation vorgebeugt werden?

Ergänzung im Nachtrag:
Vielen Dank für die vielen guten Antworten. Das Thema Fake News beschäftigt uns bei gutefrage ebenfalls. Wir evaluieren momentan inwiefern wir sinnvoll gegen Falschinformationen vorgehen können.

Der ursprüngliche Tatort befindet sich in Southport, an der nordwestlichen Küste von England. Ein Angreifer stach während eines Tanzkurses auf die Teilnehmer ein – bei denen es sich um Kinder handelte. Es war ein Workshop, an dem Kinder teilnahmen, die lernen wollten, zu tanzen wie Taylor Swift. Drei Mädchen im Alter von sechs, sieben und neun Jahren verstarben, acht weitere Kinder sind schwer verletzt, ebenso wie zwei Frauen. Kurz darauf ging eine Nachricht über den Täter viral – und in England brachen Unruhen aus.

Fake News führen zu Ausschreitungen

Welcher Mensch sticht wehrlose Kinder bei einem Tanzkurs ab? Eine Frage, die sich im Zustand der völligen Sprachlosigkeit wohl viele Menschen nach der Tat gestellt haben. Es überrascht daher nicht, dass mögliche Erklärungen dankbar angenommen werden – auch, wenn diese womöglich gar nicht stimmen. Und genau so geschah es nun auch vergangene Woche in Großbritannien: Nutzer von sozialen Plattformen behaupteten, dass die Identität des Täters ermittelt wurde. Es handle sich dabei angeblich um einen 17-jährigen Muslim namens Ali Al-Shakati. Bei genauer Recherche fällt auf: Diese Meldung wird zwar teilweise bestätigt, allerdings durch überwiegend absolut unbekannte Quellen.

Auf X (ehem. Twitter) verfasste ein Nutzer einen Beitrag, in dem er erklärte, der Täter sei letztes Jahr mit einem Boot angekommen. In dieses Fuhrwasser reihte sich dann auch direkt Andrew Tate ein, gegen den übrigens wegen Menschenhandel und Vergewaltigung ermittelt wird. Er sagte, ein illegaler Migrant sei vor einem Monat mit einem Boot angekommen und habe sich dann dazu entschieden, auf Kinder einzustechen.

„Informationen“ führten zu (gewaltvollen) Protesten und Ausschreitungen

Aufgrund dieser Fake News, die sich in wie ein Lauffeuer verbreiteten, kam es postwendend zu nationalistischen und antimuslimischen Protesten in Großbritannien.

So gab es beispielsweise in Liverpool Ausschreitungen, bei denen Demonstranten Stühle, aber auch Ziegelsteine und Leuchtraketen auf Polizisten warfen. In Manchester kam es zu Handgemengen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Weiter wurden in Hull Fensterscheiben eines Hotels eingeworfen – dieses wurde als Unterkunft für Asylsuchende genutzt. Weiter kam es auch in Belfast, Leeds und Notingham zu Auseinandersetzungen von Protestierenden und Gegendemonstranten. Inzwischen kam es zu mehr als 90 Festnahmen.

Das Thema „Flüchtlinge“ ist in Großbritannien stark politisch aufgeladen. So ergaben etwa Umfragen, dass 42% der Bürger sich wünschen würden, dass diejenigen Flüchtlinge, die mit Schlauchbooten über den Ärmelkanal kämen, des Landes verwiesen würden – und zwar ohne jegliche Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Auch der ehemalige Premierminister Rishi Sunak warb mit dem Slogan „Stop the Boats“ und machte sich für eine härtere Asylpolitik stark.

Ultranationalisten protestieren nun entsprechend noch mehr gegen die aus ihrer Sicht zu hohe Migration. Sie werfen den Behörden vor, dass hier absichtlich etwas verschwiegen werden würde – nämlich die tatsächliche Identität des Messerangreifers.

Richtigstellung von Seiten der Polizei stoppt Unruhen nicht

Noch am vergangenen Montag selbst wurde von der Polizei dementiert, dass es sich beim Tatverdächtigen um einen Bootsflüchtling handle. Laut Polizei gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die Religion des Täters bei seiner grauenvollen Tat eine Rolle gespielt hätte, auch ein terroristischer Hintergrund scheint Stand jetzt für die Polizei eher unwahrscheinlich.

Der Jugendliche wurde vor 17 Jahren in Cardiff, einer Hafenstadt an der Südküste von Wales, geboren. Seine Eltern waren davor von Ruanda nach Wales eingewandert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie kann konsequenter gegen Falschinformationen wie diese vorgegangen werden?
  •  Sollten diejenigen, die derartige Fake News teilen, dafür auch haftbar gemacht werden?
  • Falls ja, welche Konsequenzen sollten an dieser Stelle folgen?
  • Muss von Seiten der Polizei bereits zu Beginn vollumfänglich offengelegt werden, woher alle mutmaßlich Beteiligten stammen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach das Persönlichkeitsrecht und wo rechtfertigt ein allgemeines öffentliches Interesse eine Offenlegung von sensiblen persönlichen Daten?
  • Wie könnte die zunehmende Radikalisierung und Verbreitung von Falschmeldungen im Netz eingedämmt werden?
  • Fürchtet Ihr ähnliche Ausschreitungen auch in Deutschland?
  • Wie sollte die Kommunikation und auch der Umgang mit der Flüchtlingspolitik langfristig (inter)national aussehen, sodass derartige Unruhen weniger werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/southport-krawalle-fake-news-lux.NTEVFDDi3JLnqDBpU34FsG

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/mordvorwurf-southport-100.html

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Meinung des Tages: Nach Messerangriff in Mannheim - wären mögliche Abschiebungen nach Afghanistan politisch umsetzbar?

Die Messerattacke in Mannheim in der vergangenen Woche sorgte bundesweit für Entsetzen. Viele Politiker und Bürger fordern inzwischen wieder direkte Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien. Doch wären diese in der Praxis überhaupt problemlos durchführbar?

Der Fall von Mannheim

Am heutigen Freitag wird an die Opfer der Messerattacke vom vergangenen Freitag erinnert. Hier hatte ein 25-jähriger Afghane, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist, den islamkritischen Aktivisten Michael Stürzenberger sowie weitere Personen mit einem Messer angegriffen und teils schwer verletzt. Im Zuge des Geschehens wurde zudem ein Polizist attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Beamte Rouven L. verstarb vor wenigen Tagen im Krankenhaus. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird heute auf dem Mannheimer Marktplatz sein, wenn um 11:34 Uhr eine Gedenkminute eingelegt wird.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über mögliche Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan erneut entfacht..

Politiker fordern Abschiebungen

Kurz nach der Tat kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann an, das Strafrecht im Falle von Angriffen auf Polizisten und Ehrenamtliche verschärfen zu wollen. Wie sich das Ganze jedoch in der Praxis widerspiegeln würde, ließ er offen.

Angesichts der politischen Brisanz des Falls äußerte sich der Bundeskanzler am gestrigen Tag im Bundestag zu einem weiteren möglichen Vorgehen. Olaf Scholz bekräftigte, dass das Sicherheitsinteresse in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse des Täters wiegen würde. Konkret bedeutet das: Schwerstkriminelle und Straftäter sollten künftig schneller und konsequenter abgeschoben werden. Selbst, wenn diese aus unsicheren Ländern wie Syrien oder Afghanistan stammen.

Weiterhin bekräftigte er, dass man die Verherrlichung terroristischer Straftaten sowie den Aufruf zu Nachahmertaten nicht länger dulden würde. Der Bundeskanzler kündigte an, die Ausweiseregelungen dergestalt zu verschärfen, so "dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt".

Zeitgleich warnte er allerdings davor, alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.

Kritik an und Probleme von möglichen Abschiebungen

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gab der derzeitigen Ampel sowie deren Vorgängerregierungen die Schuld an der Messerattacke. Weidel forderte als Konsequenz sofortige Grenzschließungen und konsequente Abschiebungen.

Ob und inwieweit Abschiebungen von schwerstkriminellen Afghanen oder Syrern in ihre jeweiligen Herkunftsländer möglich sind, ist jedoch umstritten. Nach der Machtübernahme der radikalen Taliban 2021 hatte die Bundesregierung Rückführungen in das Land ausgesetzt. Zwischen den Vertretern beider Staaten bestehen seitdem keine diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die Grünen sehen mögliche Abschiebungen skeptisch. Fraktionschefin Britta Haßelmann plädiert dafür, dass diese Täter erst ihre Strafe in Deutschland verbüßen sollten, bevor diese abgeschoben werden. Mit Blick auf Afghanistan sei laut Pro-Asyl eine Abschiebung angesichts der Menschenrechtslage mehr als schwierig.

Weiterhin bezweifelte Haßelmann, ob etwaige Abschiebeabkommen mit den radikalen Taliban zielführend seien, da diese quasi einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Grünen-Parteichef Nouripour warnte zudem vor Zahlungen, die am Ende des Tages in Waffen oder terroristische Netzwerke hierzulande fließen könten.

Diskutiert wurden darüber hinaus Abschiebungen in benachbarte Drittländer. Haßelmann fragte sich hier, für welches Land die Aufnahme von Kriminellen und Terroristen attraktiv sein würde. Sie plädierte weiterhin für eine massive Verschärfung des Waffenrechts sowie einer Stärkung der Sicherheitsbehörden. Olaf Scholz sprach sich zur Gewährleistung der Sicherheit z.B. für bundesweite waffen- und messerfreie Zonen aus.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Abschiebeforderungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder Syrien Euer Meinung nach in der Praxis umsetzbar?
  • Wären mögliche Abkommen zwischen den Taliban sowie der Bundesregierung politisch ratsam?
  • Sollten Straftäter ihre Strafe vor einer Abschiebung in Deutschland verbüßen oder möglicherweise direkt abgeschoben werden?
  • Was sollte Eurer Meinung nach aus sicherheitspolitischer Sicht passieren, um derartige Szenarien wie in Mannheim künftig besser einzudämmen?
  • Wären - auch mit Blick auf die EM - waffen- und messerfreie Zonen und mehr Kontrollen denk- und umsetzbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-afghanistan-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afghanistan-abschiebung-straftaeter-gruene-pro-asyl

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-will-schwerkriminelle-nach-afghanistan-und-syrien-abschieben-a-190c0240-dbe3-44a6-8497-d0c3a6e68357

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Ja, Abschiebungen könnten durchgeführt werden, indem... 78%
Andere Meinung und zwar... 12%
Nein, Abschiebungen wären realitätsfern, weil... 10%
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Meinung des Tages: AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Rechtsextreme - wie bewertet Ihr die Recherche des BR und Faesers Appell?

Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergaben, dass für die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Aktivisten, die aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" stammen, Vordenker aus der "Neuen Rechten" und auch mehrere Neonazis. Faeser plädiert deshalb für strengere Regeln im Bundestag.

Recherche des Bayerischen Rundfunks

Dem BR liegen interne Namenslisten des Bundestags vor. Das Rechercheteam konnte zudem die Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion einsehen. Mehr als 500 Leute wurden dadurch identifiziert, die derzeit für die AfD-Bundestagsfraktion oder die Abgeordneten arbeiten.
Unter diesen Mitarbeitern befinden sich Personen, die bereits namentlich in diversen Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Einige von ihnen haben zudem hohe Ränge in etwaigen beobachteten Organisationen. Ebenfalls sind Personen dabei, die im Zusammenhang mit den sogenannten "Reichsbürger"-Gruppierungen stehen. Auch gibt es der Recherche zufolge Verbindungen zur rechtsextremem Preppergruppe "Endkampf".
Mehr als 50 Prozent der AfD-Abgeordneten beschäftigen offenbar Personen, die in Verbindungen mit Organisationen stehen, welche der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.

Kaum Äußerungen zu den Enthüllungen von Seiten der AfD

Es gab mehrere Anfragen an die Fraktion, die Abgeordneten und auch deren Mitarbeiter. Stellungnahmen blieben überwiegend aus, einige Abgeordnete stellten die Unabhängigkeit von Verfassungsschutzämtern infrage.
Die Fraktion selbst erläuterte, dass aufgrund des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht würden. Gleichzeitig wurde die Einstufung eines Verfassungsschutzes als eine "reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde" ohne automatische Folge von Rechtswirkungen, bezeichnet.

Nancy Faeser für strengere Regeln im Bundestag

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Bericht des BR für schärfere Regeln bei der Beschäftigung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern plädieren. Ihrer Aussage zufolge müsse die wehrhafte Demokratie alle Mechanismen nutzen, um sich vor Feinden zu schützen.

In diesem Falle könne allerdings nur das Parlament selbst aktiv werden. Aufgrund der Gewaltenteilung habe die Regierung in solchen Fällen keine handhabe.

Faeser verwies zudem darauf, dass in Regierung und Behörden ausschließlich Personen beschäftigt werden dürfen, die "fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren". Es sei deshalb notwendig, etwaige Einbindungen der AfD in rechtsextremistische Netzwerke genaustens zu prüfen.

Fraktionsübergreifende Reaktionen und Appelle

Britta Haßelmann (Die Grüne), appellierte für ein Ende der Banalisierung und Verharmlosung der AfD. Es sei nötig, dass Innere des Parlaments zu schützen.

Auch Christian Dürr (FDP) fordert, dass öffentlich diskutiert wird, welche Personen die AfD mit Steuerzahlergeld finanziert.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wurde von der Union zum Handeln aufgerufen. Thorsten Frei (CDU) forderte sie zu einer umgehenden Reaktion auf, sofern sich der Pressebericht bewahrheiten sollte.

Bas selbst schlägt neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlaments vor. Allerdings warnt sie im selben Zuge auch vor überstürzten Aktionen. Es solle vermieden werden, dass Extremisten im Bundestag ein und aus gehen, dafür müsse aber über weitere Regelungen nachgedacht werden.

Kritik am Bericht durch die AfD

Obwohl viele Stellungnahmen ausblieben, äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, eindeutig. Journalisten gegenüber erklärte er, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. In Münster läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Für Baumann ist es kein Zufall, dass der Pressebericht an genau demselben Tag veröffentlicht wurde. Für ihn handelt es sich dabei um nebulöse Verdächtigungen. Zudem verwies er darauf, dass der Bundestag alle Mitarbeitenden von Abgeordneten überprüfen würde. Es bedarf eines Bundestagsausweises, um in Gebäuden des Bundestages zu arbeiten. Bevor dieser ausgestellt wird, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung der Person durchgeführt, dafür werden Polizeidatenbanken genutzt. Bei begründeten Zweifeln wird der Antrag abgelehnt. Ebenso kann der Ausweis deshalb zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Recherche des BR? Sollten strengere Überprüfungen der Mitarbeiter gesetzlich geregelt werden? Sollte das Parlament selbst aktiv werden? Sollte genau offengelegt werden, wer mit Geldern des Steuerzahlers beschäftigt wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktionen-rechtsextremisten-bundestag-100.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afd-bundestag-rechtsextreme-mitarbeiter-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-bundestag-rechtsextreme-recherche-br-100.html

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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

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Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 41%
Andere Meinung und zwar... 7%
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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Aufklärung über die AfD

Hallo zusammen,

ich möchte hier ein ernstes Thema ansprechen, was uns alle betrifft: die möglichen Konsequenzen eines Wahlgewinns der AfD. Diese Partei stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere Gesellschaft dar, da sie gezielt mit Ängsten spielt und populistische sowie hetzerische Rhetorik verwendet. Diese Taktiken spalten die Gesellschaft und schaden uns langfristig.

Migration und die Lügen der AfD

Die AfD behauptet, Migration sei das größte Problem in Deutschland, und präsentiert Abschiebungen als einfache Lösung. Dabei leisten Migranten einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft: Etwa 26 % der in Deutschland lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund und füllen essenzielle Lücken in Berufen wie Pflege, Handwerk und IT. Abschiebungen kosten oft Hunderttausende Euro und könnten besser in Integrationsmaßnahmen investiert werden. Viele Abgeschobene kehren zurück oder tauchen unter. Über 60 % der Flüchtlinge finden innerhalb von fünf Jahren eine Arbeitsstelle. Aktive Integration stärkt den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaft.

Wer profitiert von der AfD-Politik?

Die AfD tut so, als ob sie sich um die wirtschaftlich Schwachen kümmert. Ihre Politik zielt jedoch darauf ab, die Steuern für die Reichsten zu senken und den Sozialstaat abzubauen. Vorschläge wie die Abschaffung des Spitzensteuersatzes würden Wohlhabenden zugutekommen, während Sozialleistungen für ärmere Schichten gekürzt werden. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der sozialen Ungleichheit.

Gefährliche Hetze gegen Migranten

Die Hetze der AfD schürt gezielt Hass und schafft ein feindliches Klima. Ein Beispiel ist Beatrix von Storch, die forderte, Frauen und Kinder an der Grenze mit Waffengewalt zu stoppen. Solche Aussagen tragen zur Stigmatisierung von Migranten bei und fördern eine gefährliche Gewaltbereitschaft.

Feindlichkeit gegenüber der LGBTQ-Community

Die AfD zeigt eine feindliche Haltung gegenüber der LGBTQ-Community, insbesondere gegenüber Transpersonen. Sie lehnt das Selbstbestimmungsgesetz ab, das Transpersonen ermöglichen würde, ihre Geschlechtsidentität selbst zu bestimmen. Diskriminierende Äußerungen von AfD-Politikern schüren Vorurteile und Gewalt. Besonders besorgniserregend ist, dass auch in diesem Forum viele Mitglieder trans- und LGBTQ-feindliche Ansichten verbreiten. Solche extremen Ideologien sollten von den Moderatoren konsequent geahndet werden.

Klimaschutzleugnung der AfD

Die AfD leugnet den menschengemachten Klimawandel oder spielt ihn herunter. Während Wissenschaftler eindringlich warnen, dass dringende Maßnahmen nötig sind, um katastrophale Folgen der globalen Erwärmung zu verhindern, lehnt die AfD ernsthafte Klimaschutzmaßnahmen ab. Dies gefährdet unsere Umwelt und die wirtschaftliche Zukunft.

Konsequenzen einer AfD-Regierung

Eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD könnte gravierende Folgen haben. Die Erosion demokratischer Werte wäre eine direkte Konsequenz. Die Partei könnte die Unabhängigkeit von Justiz und Medien gefährden und Sozialleistungen drastisch kürzen, was die ärmsten Schichten treffen würde. Eine Zunahme von Diskriminierung, insbesondere gegenüber Minderheiten, ist ebenfalls wahrscheinlich.

Begünstigung rechter Straftaten durch die AfD

Die Rhetorik der AfD fördert ein Klima, in dem rechtsextreme Gewalt legitimiert wird. Studien zeigen, dass eine Zunahme rechtsextremer Äußerungen oft mit einem Anstieg von Hassverbrechen einhergeht. Dies kann zur Normalisierung extremistischer Ansichten führen und gewalttätige Akte fördern.

Fazit

Insgesamt ist es entscheidend, die wahren Folgen einer Wahl für die AfD zu erkennen. Die Partei könnte die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland gefährden und die fundamentalen Werte unserer Demokratie angreifen.

Es gibt im Forum Mitglieder, die gezielt Falschinformationen, Hetze und Menschenhass verbreiten und diese Themen verharmlosen. Solche Personen tragen nicht zu einem gesunden Diskurs bei und sollten dringend von den Moderatoren gebannt werden. Es ist an der Zeit, dass die Moderatoren härter durchgreifen und sicherstellen, dass dieses Forum ein Ort des respektvollen Austauschs bleibt. Mir geht es nicht darum, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern einen Diskurs zu fördern, der frei von Falschinformationen und Manipulation ist. Nur gemeinsam können wir eine zukunftsfähige, gerechte und tolerante Gesellschaft aufbauen.

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

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Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 21%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
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