Meinem lieben Herrn Bruder, nennen wir ihn Erbschleicher, ist es gelungen, nachdem er sich das Haus hat schenken lassen, mich auch noch Notariell zu enterben.

Meine liebe Mutter war völlig abhängig von meinem Bruder. Sie ist leider vor kurzen gestorben. Anfang dieses Jahres wurde ihr amtlich Demenz attestiert und sie wurde gleich auf Pflegestufe 2 gesetzt. Dann folgte Sturz, Beinbruch, Heim und der übliche letzte Weg.

2008 schleppt sie mein Bruder zum Notar und läst mich enterben. 2006 läst er sich ihr Haus schenken, mit Pflegeverpflichtung und Niesbrauch.

Das Abschmelzmodel greift daher nicht.. Mein Pflichtteilergänzungsanspruch, da vorhandener Enkel wohl 1/6 erhöht sich daher ein wenig.

Aber mein lieber Bruder hat meine Mutter ja auch noch beklaut. In den 9 Jahren nach dem Tot meines Vaters hatte sie Pensionseinnahmen von 251000.- €

Es ist natürlich kein Geld mehr vorhanden. Da fragt man sich doch wie verbraucht ein alte Frau, die kaum noch vor die Haustür gegangen ist eine solche Summe.

Mein Bruder hatte Generalvollmacht. Also kein rankommen an die Konto Daten.

Frage : Habe ich in diesem Staat mit Täterschutzprinzip als Nichterbe ( Pflichtteil) nach § 2314 Möglichkeiten an die Kontoauszüge zu kommen.

Mir ist klar, das eine 80 jährige, alterstüttellige, abhängige, an vaskulärer Demenz erkrankte Frau natürlich noch lichte Momente haben kann und nach dem Täterschutzprinzip zum Zeitpunkt der Testamentsabgabe klar bei Sinnen war und vollumfänglich testierfähig war, und begriffen hat was sie unterschrieben hat.

Insbesondere unter der Drohung, mein Bruder würde die Versorgung hinschmeißen, wenn sie nicht...unterschreibt. Was auch immer. Aber die Beweislast liegt natürlich nach unserem Täterschutzprinzip bei mir.

Mir scheint es daher wichtig, das ich Einsicht in die Kontoauszüge bekomme um ihn zumindest strafrechtlig zu belangen.

Frage: Wie kann man so einem bösen Menschen das Handwerk legen. Es geht hier nicht ums Geld, sondern nur um Gerechtigkeit