vereinfachter Erbschein
Hallo,
der Fall: Zwei Brüder, beide verheiratet keine Kinder. Mutter stirbt und hinterlässt beiden zu gleichen Teilen ein Grundstück mit einem zweifamilien Haus. Nun ist der jüngere Bruder auch gestorben. Noch kurz vor dem Tod des jüngeren Bruders wurde beim Amtsgericht ein vereinfachter Erbschein beantragt. 1. Was bedeutet ein vereinfachter Erbschein überhaupt? 2. Werden bei der Grundbuchberichtigung noch beide Brüder als neue Eigentümer eingetragen? 3. Kann der älter Bruder mit diesem Erbschein auch den ihm zustehende Anteil seínes Bruders erben?
Erbrecht,
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