Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache). Was kann ich tun?

Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache)Was kann ich tun?

Hallo! Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann.

Ich bin fuer das Amtsgericht Hannover Luft ! Das Nachlassgericht ignoriert mich

Vor dreieinhalb Montaten ( Anfang Juli 2016 ) habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht Hannover bekommen. In der Anlage erhielt ich eine Kopie eines Erbscheinsantrags des Anwalts meines Bruders . Das Amtsgericht teilte mir mit, dass ich Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins bei dem Gericht einreichen konnte.Seitdem habe ich mehrere Schreiben mit Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins an das Amtsgericht geschickt. Ich bekam keine Antwort auf meine Schreiben. Ich habe also schriftlich um schrifltiche Bestaetigung des Eingangs meiner Schreiben gebeten. Ich habe keine Antwort bekommen. Die Angestellten am Amtsgericht haben mir immer telefonisch bestaetigt , dass das Gericht meine Schreiben bekommen hat. Anfang Oktober teilte mie eine Angestellte mit, dass es einen Beschluss vom 30.9. gaebe. Ich habe keinen Beschluss bekommen. Seit dem Schreiben von Juli habe ich keine Schreiben vom AG bekommen. Wenn ich telefoniere, wird mir immer gesagt , dass die Akte bei dem Zustellungsabteil sei. Die Angestellten haben mir auch bestaetigt, dass ich als Beteiligte am Verfahren eingetragen sei. Der 30.September liegt jetzt 3 Wochen zurueck. Ich bin sehr besorgt. Warum hat das AG meine Schreiben ignoriert ? Warum habe ich den Beschluss nicht bekommen ? Wie ist das zu verstehen ? Was kann ich machen ?

Ist es sonst noch jemand auch so beim AGverfahren so ergangen?

( Weiteres zum Verfahren : Ich habe die irische und die britische Staatsangehoerigkeit und wohne in Frankreich. Meine Mutter war auch Irin , aber sie hatte jahrelang in Hannover gewohnt und liess ein Testament von einem deutschen Notar erstellen und bei dem AG Hannover hinterlegen. Mein Bruder hatte 2015 einen Erbschein bei dem AG Hannover beantragt. Ich erhob Einspruch , aber das AG beschloss , den Erbschein zu erteilen. Das AG lehnte meine Beschwerde gegen den Beschluss ab. Das OLG Celle hob den Beschluss vom AG auf, und lehnte den Antrag meines Bruders zurueck. Nachdem ich den Erbscheinsantrag Juli dieses Jahr bekommen habe, habe ich das Gericht darum gebeten , eine neue Richterin zu bestellen. Ich wollte nicht, dass dieselbe Richterin, welche 2015 den Erbschein erteilen wollte, ueber den Antrag dieses Jahr entschied)

Erbe, Gericht
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erbe