Mündliche kündigung wegen Eigenbedarf, bei schriftlichen Vertrag.

Wir leben in einem Dreiparteien Haus. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und eine andere Vermieterin wohnt im ersten Stock, wir im Dachgeschoss. Unser Vermieter hat uns im Januar mündlich gekündigt, wegen Eigenbedarf, wir haben aber einen schriftlichen Mietvertrag, wir sollen bis Juni ausziehen, weil sein Sohn mit seiner jungen Familie hier einziehen soll und sie die Wohnung vorher noch renovieren möchten. Wir waren einverstanden damit. Wir haben/hatten ein sehr gutes Verhältnis.

Später haben wir dann erfahren, das der Sohn gar nicht in unsere Wohnung einziehen will, sondern in die Wohnung unter uns und die Mieterin unter uns soll in unsere Wohnung einziehen, für einen bestimmten Zeitraum oder die Wohnung soll zeitbegrenzt an neue Mieter vermietet werden. Die Mieterin unter uns will garnicht hier oben einziehen.

Das hat er uns auch später frech gesagt, nachdem wir es zufällig mitbekommen haben, das er auch der Mieterin unter uns gekündigt hat, er wollte das geheimhalten. Er hat der Mieterin unter uns unterschwellig mit einem Anwalt gedroht. Soweit wir wissen ist sie zum Anwalt gegangen. Soviel Eigenbedarf kann man gar nicht für eine Kleinfamilie anmelden.

Die Mieterin unter uns, will vom Vermieter Geld das sie auszieht, weil sie sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt hat. Sie wohnt da 3 Jahre und wir wohnen hier etwas mehr als 5 Jahre. Wir würden auch so ausziehen, aber die Art und Weise wie wir belogen und betrogen wurden ärgert uns sehr.

Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung und wie können wir dafür entschädigt werden, das meine schwangere Frau und ich ausziehen müssen, denn unter diesen Bedingungen, kann man sowieso nicht mit dem Vermieter unter einem Dach leben.

Kündigung, Eigenbedarf, Entschädigung, Kündigungsfrist

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