Kann ich bei Falschlieferung von Möbeln eine Aufwandsentschädigung einbehalten?

Wir haben in einem Möbelhaus eine Schrankwand bestellt und 9 Wochen später geliefert und aufgebaut bekommen. Leider ist die Wohnwand spielgeverkehrt. Nach mehreren Anrufen bekamen wir die Auskunft, dass es ein Fehler des Möbelwerkes ist und wir eine neue Schrankwand bekommen. Eine ungefähre Angabe, wie viele Wochen dies dauert, konnte man uns nicht nennen.

Leider konnten wir die gelieferte Wohnwand nicht wirklich nutzen. Um fernsehen zu können, haben wir den TV-Teil vor die Schrankwand setzen müssen. Da wir unseren neuen Laminatboden und unseren Fernseher nicht riskieren wollten, stand das TV-Teil auch vor der Schrankwand, wenn wir nicht ferngesehen haben. Dadurch konnten wir die Schranktüren dahinter nicht mehr öffnen und den Teil nicht nutzen. Alles was dadurch nicht in den Schrank geräumt werden konnte, liegt in Kisten daneben.

Seit 6 Wochen nervt mich der Anblick. In zwei Wochen soll die neue Schrankwand geliefert werden. Dann dürfen wir noch einmal aus- und wieder einräumen. Dazu muss ich mir wieder einen Tag frei nehmen.

Auf telefonische Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass wir trotzdem den vollen Preis bei Neulieferung zahlen müssen. Nach deren Meinung hatten wir keine Unannehmlichkeiten. Wir könnten aber nach der Neulieferung nochmal nachfragen.

Ich befürchte, dass ich im Nachhinein gar nichts mehr bekomme. Kann ich eine Aufwandsentschädigung einbehalten? Wenn ja, wieviel?

Möbel, Entschädigung, Falschlieferung
Handyversicherung von Mediamarkt (Plusschutz [120€]) wird alles abgedeckt?

Habe mein Handy (Sony Xperia Z3 compact) bei MM gekauft inkl. Plusschutz was sie angeboten haben. Im vertrag steht schonmal das es bei folgenden Ursachen entschädigt wird: -Fallschäden -Bruchschäden -Flüssig-/Feuchtigkeitsschäden -vorsätzliche Schädigung durch Dritte -Sand, Wasser und Feuchtigkeit

Darüber hinaus leisten wir bei Verlust des Gerätes durch: -Diebstahl -Einbruchdiebstahl (nur wenn es in einem verschlossenen Haus/ Auto gelegen hat) -Raub

Stand Juni 2015. Sie läuft standartmäßig 2 Jahre.

Meine Frage ist, ob es vielleicht doch noch irgendeine Art oder sonstwas gibt, was nicht abgedeckt ist bzw. es z.b. ein Prüfverfahren gibt ob es wirklich hingefallen ist und nicht absichtlich zerstört wurde. Denn hier steht halt auch das beim vorsätzlichen herbeiführen oder grob fahrlässiger handlung sowie einfach vergessen/liegenlassen und bei garantiefällen/gewährleistung die leistungen der Versicherung ausgenommen sind. Also man versteht hoffentlich worauf ich hinaus will. Noch ein paar fragen: Was darf passieren, was nicht? Wie wird von der Versicherung argumentiert? Macht es sinn das die Versicherung ausfällt wenn es im Garanitie/gewährleistungsbereich des Herstellers liegt?

Achja bevor ich es vergesse: mein handy hat seit gestern einen Defekt. "Experten" vermuten einen Hardwarefehler da sich die Obere Bildschirmhälfte nicht mehr bedienen lässt. Die haben irgendwas von Touchfolie unter dem Glas gelöst oder so. Jedenfalls ist es ohne besondere vorkommnisse (hosentasche) passiert.

Thx.

Handy, Versicherung, Entschädigung, Garantie, Media Markt, Plusschutz
Wer hat Erfahrung mit Entschädigungszahlungen bei Fluggesellschaften?

Hallo:) Ich bin letztens nach Brasilien geflogen. Leider verspätete sich der Rückflug für einige Passagiere um 3-4 Std, für mich sogar um einen Tag. Nun sollte Condor mir ja 600EUR Entschädigung zahlen, natürlich drücken sie sich davor.

Meine Frage nun: Welche Erfahrungen haben andere mit sowas gemacht, speziell mit Condor? Kam es schonmal vor dass man damit vor Gericht gegangen ist und "verloren" hat? Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen, oder sollte ich mich an Internetportale (zb Flightrights) wenden?

Näheres zu meinem Fall: Der Flug verspätete sich aufgrund eines fehlenden Ersatzteils (Technischer Fehler von Condor). Nachdem wir über 3 Stunden mit eher kargen Verpflegung am Flughafen festsaßen kündigte der Pilot an, dass von den 210 Passagieren 180 noch am selben Tag fliegen können (nur eben ca 4 Std später), die restlichen 30 sollten sich freiwillig melden und bekommen eine Unterkunft, Transfer sowie 600EUR Entschädigungssumme (Was uns als "Goodie" angepriesen wurde, wobei es gesetzlich verpflichtend ist), wenn sie bleiben. Diese Summe könnten wir sogar an jedem Condor-Schalter in der EU (gelogen!) in Bar (auch gelogen!!) einlösen. Ich blieb also noch einen Tag und würde dann quasi 2 Tage später in Deutschland ankommen. Dort angekommen gab es erstmal Diskussionen am Schalter denn natürlich haben wir unser Geld nicht bekommen. Alle erforderlichen Unterlagen haben wir jedoch ausgehändigt bekommen (jedoch wurde bei mir angekreuzt dass ich einen Gutschein möchte, was nicht der Wahrheit entspricht, ich wurde nichtmal gefragt!!).

Nach erfolglosen Versuchen Condor zu kontaktieren oder mich mit Thomas Cook zu verständigen bin ich jetzt selber am grübeln was ich machen soll. Ich hätte zb keine Lust 25% an flightrights abzugeben, allerdings frage ich mich ob das Risiko vor Gericht zu gehen zu groß ist, jedoch ist mein Fall ja auch etwas speziell. Und sollte ich Condor ein Datum setzen an dem sie mir zu antworten bzw die Summe zu überweisen haben, sodass sie in Verzug geraten können? Kann man sich da auch an den Verbraucherschutz wenden?

Vielen Dank im Vorraus :)

Reise, Urlaub, Flugzeug, Geld, Recht, Verbraucherschutz, condor, Entschädigung
erhalte ich irgendeine Entschädigung von der Unfallversicherungversicherung?

einen schönen guten abend ,

ich habe vor 6 wochen einen unfall gehabt, ich bin gestürzt und habe mir auf einer veranstaltung eine offene daumengrundgliedfraktur und einen riss der strecksehne zugezogen . der rechte daumen wurde luxiert und ich wurde notoperiert . nun zu meiner frage , ich besitze eine unfallversicherug xxl bei der inter risk ... kann mir jemand sagen , ob man von denen jetzt eine geldleistung bekommt ?

SO WIE ICH ES LESE:: BIN ICH VERSICHERT WENN DER DAUMEN EINE FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNG BEHÄLT ODER EINE INVALIDITÄT BESTEHT .dann bekäme ich auch eine unfallrente . dann wären es 30%der vereinbarten summe. aber ab wann ist man invalide , bzw ab wann ist es eine funktionsbeeinträchtigung .

ich hoffe ja sehr, das ich den daumen wieder bewegen kann , wobei er im moment oberhalb steif ist, da sich innerhalb einer woche eine nekrose gebildet hat .
ich würde gerne erfahren , selbst wenn der daumen wieder wird , bekommt man trotzdem eine entschädigung , oder nur wenn der schlimmste fall eintritt

ich bin euch dankbar , über jede antwort, dir mich ein wenig aufklären könnte ... eigentlich dachte ich , man bekommt so eine art verletzengeld von der Uf versicherung.... aber bin mir gerade nicht wirklich sicher.. ich habe eine schadensanzeige ausfüllen lassen , wo ich die bankverbindung mit angeben musste ....

im vorraus schonmal lieben dank

lg jana

Versicherung, Entschädigung, Unfallversicherung
Stadt beansprucht Teile eines Privatgrundstücks, darf sie obendrein entschädigungslos eine hohe Hecke zerstören?

Hallo,

meine Bekannte hat ein Haus und ein Eckgrundstück am Anfang eines asphaltierten Feldweges, einer Sackgasse. Dahinter war bisher nur noch ein zweites Haus und danach folgt beidseitig Ackerland. Vor einem Jahr hat ein Bauer seine Pferdekoppel verkauft. Es wurden in der Sackgasse auf der anderen Seite zwei neue Häuser gebaut. Für diese Häuser wurden entsprechend Anschlüsse verlegt. Das Haus meiner Bekannten war bereits über die Straße angeschlossen. Meine Bekannte braucht die neuen Anschlüsse nicht, da sie sie aber nutzen könnte, muss sie jetzt dafür 10.000 Euro zahlen.

Nun aber möchte die Stadt den Feldweg auch noch verbreitern und der neuen Situation anpassen. Meiner Bekannten wurde mitgeteilt, dass die Stadt dafür einige qm ihres Grundstückes braucht und aufkaufen muss. Die entsprechende Summe beinhaltet jedoch nur die Kosten für den Boden. Auf dem Grundstück meiner Bekannten steht jedoch eine in 15 Jahren gewachsene Hecke, die einen perfekten Sichtschutz gewährt und von den neuen Häusern kann man nur vom Dach aus in den Garten blicken. Diese komplette Hecke will die Stadt nun entfernen, da sie genau auf der dann neuen Grundstücksgrenze verläuft. Hierfür soll aber nichts entschädigt werden.

Wenn diese Hecke zerstört wird, dann liegt der Garten meiner Bekannten komplett offen. Der gesamten Länge nach wäre dann freie Sicht nicht nur in den Garten, sondern auch auf die Terrasse, in den Glaserker mit Esszimmer, in die halbe Küche und in 2/3 des Wohnzimmers. Ein ungestörter Aufenthalt im Garten und auf der Terrasse wäre so nicht mehr möglich und auch im Erker müssten Gardinen als Sichtschutz angebracht werden. Kann die Stadt einen Verkauf von Teilen des Grundstücks überhaupt erzwingen? Meine Bekannte will gar keinen breiteren Weg und auch nicht verkaufen. Die 10.000 Euro Kosten für die Anschlüsse, die meine Bekannte gar nicht braucht, sind schon ärgerlich genug. Wenn sie verkaufen muss, dann müsste die Stadt doch auch den ursprünglichen Zustand am Grundstücksrand wieder herstellen und eine neue, entsprechend hohe Hecke pflanzen oder zumindest eine entsprechende Entschädigung für die Vernichtung der Hecke zahlen.

Weiß jemand, wie in einem ähnlichen Fall entschieden wurde?

Silveri

Recht, Baurecht, Entschädigung, Enteignung, Erschließungskosten

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