Die ihm zugrunde liegende Erkenntnis wird a priori, also vor der Erfahrung, erworben. Somit wird "nur" die Vernunft gebraucht um Entscheidungen zu fällen bzw sie zu beurteilen. Neigungen (also auch Emotionen) dürfen bei der Entscheidung für eine Handlung nicht die treibende Kraft gewesen sein, noch werden sie in der Beurteilung einer Handlung in Betracht gezogen. Das klingt ja schon irgendwie alles recht hart und gefühlsarm.
Würdet ihr den kategorischen Imperativ aufgrund dieser Tatsachen als kaltherzig beschreiben, da er ja schon entgegen der Beschaffenheit des menschlichen Geisteslebens agiert? Ich meine, Gefühle sind ja meiner Ansicht nach schon ein wichtiger Teil des Mensch-Seins.
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