Absage eines Ausbildungsplatzes zum PTA, wegen Eintrag im Führungszeugnis?

Hallo liebe Community, ich brauche euer Schwarmwissen.

Mein Bruder wurde zu einem Vorstellungsgespräch bei der Berufsschule eingeladen, weil er sich für einen Ausbildungsplatz zum pharmazeutisch-technischen Assistenten beworben hat. Am Ende des Gespräches teilte er der Schulleitung mit, dass er einen Eintrag im Führungszeugnis habe. Der Eintrag ist vom März 2020, es ging damals um Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte wo er zu 140 Tagessätzen verurteilt wurde.

Da tauchen Fragen auf wie...

  1. Die konkrete Straftat hat nichts mit dem Beruf des PTA zu tun. Warum ist es dann relevant?
  2. Kann die Schulleitung ihm aufgrund von mündlicher Erwähnung über den Eintrag eine Absage erteilen?

Sie wurde mit dem §2 Nr. 2 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG) begründet.

In diesem Paragraphen steht folgendes: "Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,".

-Überhaupt wurde auch der Paragraph falsch zitiert, denn es ist der §2 Abs.1 Satz1 Nr. 2 PTAG und nicht der §2 Nr. 2 PTAG.

-Zudem ist es letztes Jahr eine blöde Situation gewesen. Er war betrunken und das Urteil war zu hart. Damals war ihm alles egal und er hat keinen Einspruch eingelegt.

Ich weiß, dass das Gesetz bei Zuverlässigkeit ein reines Führungszeugnis meint, aber ist das immer so? Und das hat nichts mit der Ausübung des Berufes zu tun meiner Meinung nach.

Was kann mein Bruder jetzt noch tun? Er hat so sehr geweint... Und vor allem war es sein Traumberuf. Bloß weil man einen Eintrag im FZ hat, kann es doch nicht sein, dass man kaum Berufsauswahl hat bis dieser Eintrag gelöscht wird, oder?

ES GEHT MIR HIER NUR DARUM OB ES RECHTENS IST EINE ABSAGE ZU ERTEILEN, NUR WEIL ER MÜNDLICH ERWÄHNT HAT EINEN FÜHRUNGSZEUGNISEINTRAG ZU HABEN! BITTE NICHT IN DEN KOMMENTAREN THEMA VERFEHLEN!!!

Ich freue mich auf sinnvolle und hilfreiche Antworten! :)

Liebe Grüße,

Stefania

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Ich habe einen Eintrag in Polizeisystemen. Was soll ich tun?

Vor ein paar Tagen hat mich mein Nachbar von der Polizei angerufen, weil ich nachts laut war.

Dann tauchten zwei Polizisten an meiner Haustür auf und kamen in mein Haus. Sie überprüften alle meine Dokumente und sagten mir, dass ich beschuldigt werde, nachts laut zu sein. Dann sagten sie mir, dass sie einen Eintrag für mich machen und wenn ich wieder laut bin, kommen sie und geben mir eine Strafe.

Nun ist meine Frage was ist ein Eintrag? Bekommt jeder, der als laut gemeldet wird, einen Eintrag oder war es nur ich? Unter welchen Umständen erhält man einen Polizei Eintrag? Ist es sehr verbreitet oder wird es in besonderen Fällen hergestellt?

Meine nächste Frage ist wer sieht dieser Eintrag? Kann es jetzt jeder Polizist in Deutschland auf seinen Systemen sehen oder nur die Polizei meiner Stadt oder meines Bundesstaates? Ich frage es, weil es jetzt wie eine polizeiliche Akte und eine Profilerstellung scheint. Das nächste Mal, wenn ich z.B. fahre, sieht die Polizei meinen Eintrag und möchte mich möglicherweise wegen weiterer Fragen stoppen, da sie mich jetzt als jemanden sieht, der andere in der Vergangenheit gestört hat.

Noch wichtiger ist, ich wechsle mein Zuhause und miete ein neues Haus z.B. in 100 km Entfernung. Mein neuer Nachbar findet mich aber auch laut und meldet mich bei der Polizei. Erhalte ich dieses Mal sofort eine Strafe (weil ich vorher gewarnt wurde)? Oder ist die Warnung nur auf meine aktuelle Situation mit meinem aktuellen Nachbarn beschränkt und wird beim nächsten Mal mit jemand anderem unwirksam sein?

Endlich, wie lange bleiben diese Einträge im Polizeisystem? 1 Jahr? 2 Jahre? 10 Jahre

Polizei, Recht, Gesetz, Eintrag

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