Muss der Mieter festinstallierte Einrichtungen entfernen?

Hallo,

es geht um gewerbliche Mieträume. Der Vormieter hat den Laden 20 Jahre betrieben und feste Einrichtungen wie z.B. Tresen sowie Deckenbeleuchtung installiert. Bei der Übergabe habe ich diverses Inventar abgekauft. Unter anderem auch die Position "Ladeneinrichtung".

Nun habe ich nach paar Monaten festgestellt, dass der Betrieb nur Verlust einbringt und habe beschlossen das Mietverhältnis zu kündigen. Der Vermieter verlangt von mir nun, dass ich fest installierte Einrichtungen wie den Tresen sowie die Deckenbeleuchtung entferne. Der Vormieter will damit nichts zu tun haben, da er mir ja diese verkauft hat. Allerdings ist nirgendswo vereinbart, dass ich diese fest installierten Einrichtungen gekauft habe. Es steht nur "Ladeneinrichtung". Kein weiterer Text.

Die entfernung der Deckenbeleuchtung würde einen riesen Loch an der Decke hinterlassen. Genau so der Boden unter dem Tresen, der keine Fließen hat. Um den Tresen herum sind allerdings Fließen.

Meine Fragen lauten:

  1. Darf der Vermieter mich dazu zwingen den Tresen + Deckenbeleuchtung (fast die ganze Decke) zu entfernen? Ich habe doch diese nicht installiert.
  2. Darf der Vormieter sich einfach rausreden? Es ist nirgendswo definiert, was er mir verkauft hat. Es heißt nur "Ladeneinrichtung".
  3. Wer müsste für die Hässlichen Löcher, den Boden ohne Tresen sowie für den Hohlraum an der Decke haften, wenn ich Hand anpacken und der Forderung des Vermieters nachkommen und all diesen Kram von dem Vormieter entfernen würde?
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