Sollte es gesetzlich als Folter bezeichnet und verboten werden, Menschen in Einrichtungen, wie z.B. in Heimen, die Privat- und Intimsphären zu verweigern?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Mutter wurde im Hospiz misshandelt und kalt abgeduscht, weil sie in die Windel gemacht hatte. Das ist menschenverachtend, eine Tat und Verweigerung der Intimsphäre meiner Mutter gewesen. Natürlich müssen Bewohner gewaschen werden, aber aus Willkür kalt abgeduscht werden als Strafe ist reine Folter.

Da es auch zu anderen Misshandlungen kam, eine Privatsphäre hatte meine Mutter nicht, sie war dem Handeln, der Wut des Personals ausgeliefert, sie trug einen Body, wenn der Reissverschluss Haut mit einklemmte, so hat kein Pfleger das vermieden.

Wären wir nicht so oft vor Ort gewesen, wäre es noch fieser zugegegangen.

Natürlich wurde die verantwortliche Heimleitung entlassen.


DianaValesko  09.07.2024, 12:08

Danke für den ⭐ich freue mich sehr, alles Gute für Dich

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Das nenn ich Hang zur Dramaturgie.

Dann möchte ich doch glatt sehen wie du dich als Bettlägriger mit über 100 Kilo auf den Rippen dann selbst waschen möchtest, etwa mit einem Stock samt Schwämmchen am anderen Ende? Wie möchtest du aufs Klo bzw auf die Bettpfanne kommen? Denk dran du bist dann noch immer Bettlägerig und dann geht das ganze natürlich nicht einfach so, willst du dann gern im eigenen Urin, Kot und Schweiß liegen?

Man hat nicht ohne Grund eine Pflegestufe, auch so hat es seine Gründe wieso man in solche Einrichtungen kommt aber entweder man ist fit genug und kann sein Leben soweit selbst bewältigen, oder man kann es nicht und ist somit auf Hilfe angewiesen.

Also nein, das was du als Folter siehst ist völlig an den Haaren herbeigezogen.


Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:16

Es geht um Rückzugsmöglichkeiten. Es ist allgemein bekannt, dass Menschen sich abgrenzen können müssen.

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DaryIDixon  08.07.2024, 07:18
@Nobodyrotz

Nochmal, du überdramatisierst so ziemlich, es gibt Zimmer bzw Wohnungen dort tanzt nicht jede 2 Minuten eine Kraft rein, außer die Person verlangt danach und macht sich bemerkbar, ansonsten bewegt man sich zu völlig normalen Zeiten und Situationen.

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Das ist keine Folter und es ist schlichtweg notwendig wenn sich die Person z.B nicht mehr selber waschen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Disclaimer: Im Zweifel fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.

Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:01

Dann sterben Nervenbereiche ab und verkrampfen sich, weil sich jeder Mensch zur Regeneration einigeln muss.

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Singuli  08.07.2024, 07:03
@Nobodyrotz

Nee das sind wenn überhaupt eher psychische Sachen, das hat mit den Nerven jetzt eher nichts zu tun.

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Nein, hilfsbedürftige Menschen der Verwahrlosung zu überlassen ist schlimmer als zur Pflege Privatsphäre aufzugeben.


Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:03

Jeder Mensch muss sich einigeln und abkuscheln können. Der Körper darf nicht unerlaubt von Anderen berührt werden, nicht mal in einer Ehe.

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Wheppa  08.07.2024, 07:06
@Nobodyrotz

Also sollte man hilfsbedürftige Menschen verwahrlosen lassen. Kranke Ansicht. Lass ich einfach mal so stehen. Viel Spaß beim Abkuscheln.

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Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:17
@Wheppa

Es muss aber intime Rückzugsmöglichkeiten geben.

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woizin  08.07.2024, 07:26
@Nobodyrotz

Kein Grund, Pflegern pauschal Straftaten zu unterstellen.

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Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:28
@woizin

Ich rede von körperlicher Abgrenzung und Rückzugsmöglichkeiten. Ich habe gar nichts von Fehlverhalten von Personal geschrieben.

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Wheppa  08.07.2024, 07:54
@Nobodyrotz

Du bist es doch, der Stalking und Spannerei als Vergehen in den Raum stellt.

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Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 08:01
@Wheppa

Einfach mal nach Intimsphäre googlen. Das ist dann ja wohl objektiv genug. Ich habe die Intimsphäre nicht erfunden.

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Wo ist das bitte Folter?

Wenn in einem Alten- und Pflegeheim (oder auch Krankenhaus) eine Person sich schlicht weg nicht mehr alleine waschen und ankleiden kann, ist die Privat- und Intimsphäre in dem Moment irrelevant, weil die Pflegekraft lediglich ihre Arbeit tut und dem Bewohner/Patient beim waschen - wenn nötig auch im Intimbereich - Hilfestellung gibt . Oder wenn die Person komplett bettlägerig ist, es für sie übernimmt. Und die Bewohner/Patienten willigen auch in diese Hilfestellungen ein.

Was hat das mit foltern zu tun, wenn man lediglich Hilfestellung gibt?

Denn der Grundsatz in der Pflege ist, was der Bewohner/Patient selber kann, das tut er auch selber. Ist die Person, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sich selber zu waschen (und/oder an- und auszukleiden) , hilft man ihr. Das berühren des Intimbereichs -> beim Waschen z.B. hat auch nichts mit sexueller Belästigung zu tun.

Das es durchaus schwarze Schafe gibt die diese Hilflosigkeit ausnutzen, ist schlimm aber nicht die Regel


Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 07:35

Es geht darum, dass Menschen erkranken, wenn sie keine Privat- und Intimsphären haben. Wenn das unwichtig wäre, gäbe es diese Wörter gar nicht und dann gäbe es auch keinen staatlichen Schutz dafür und kein Anti- Nachstellungsgesetz, keine Übergriffe, keine Belästigungen etc.

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KleinesHasi85  08.07.2024, 07:54
@Nobodyrotz

Du vergleichst hier Äpfel und Birnen!

Wenn du beide Arme in Gibs hast , wie willst du selber deinen Intimbereich waschen? Wird schwierig.
Ebenso wenn eine Person z.B. einen Schlaganfall erlitten hat und halbseitig glähmt ist, da benötigt die Person auch Hilfestellung beim Waschen und beim an- bzw. auskleiden. Dort wird ggf. auch der Intimbereich gewaschen und somit freigelegt und berührt. Das ist aber in beiderseitigem einverständnis-

Klar ist das der Person vielleicht unangenehm aber es geht ja nun vorrübergehend nicht anders. In Altenheimen ist sowas normal. Besonders wenn eine Person dement ist und nicht mehr weis, ob und wie sie sich waschen soll

Und was hat das dann bitte mit stalken zu tun? Das ist ein ganz anderes Thema wenn mir jemand nachstellt und durch mein Schlafzimmerfenster/Badfenster spannt.

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Nobodyrotz 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 08:04
@KleinesHasi85

Es geht um nicht vorhandene intime Rückzugsmöglichkeiten. Darauf ist bisher kein Antwortender eingegangen.

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KleinesHasi85  08.07.2024, 08:26
@Nobodyrotz

Dann musst du deine Frage spezifischer stellen oder einen entsprechenden Text verfassen, das jeder weis, WAS genau du meinst!

Meines Wissens wird in vielen z.B. Altenwohnheimen da Wert drauf gelegt, das die Bewohner ihr eigenes Zimmer - für sich allein - haben. Ich hab seinerzeit Ausschau gehalten nach geeigneten Heimen für meine Mutter (die dann allerdings verstorben ist), daher weis ich das. So haben die Menschen einen Rückzugsort, wo ihre Privat- und Intimsphäre gewahrt wird.

Voraussetzung ist aber, das es dem Pflegegrad entsprechend zumutbar ist. Wenn die Person sehr pflegebedürftig ist und wenig allein kann, dann kann man selbstverständlich mit einer anderen Person gleicher Bedürftigkeit zusammenlegen -> natürlich getrennt nach Geschlecht. Und da ist dann auch eine Trennwand oder ähnliches zur Wahrung der Intimsphäre.

Das die Reinigungskraft erst dann sauber macht, wenn der Bewohner nicht im Zimmer ist , aber das versteht sich von selber

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