Orthopädische Einlagen nur mit höheren Zuzahlungen als die Kasse festlegt - Erpressung?
Ich soll ein paar orthopädische Einlagen bekommen. Zeige beim Orthopädie-Schuhmacher mein Rezept vor, und der sagt mir: Das geht nur, wenn Sie mehr als den Kassenanteil zuzahlen. Sie zahlen 30,- € zu oder ich gebe Ihnen das Rezept zurück.
Der Kassenanteil der Zuzahlung beträgt ca. 7 Euro. Er behauptet, die Einlagen nicht zu den von den Kassen festgelegten Beträgen herstellen zu können. Da er dennoch mit der Krankenkasse abrechnet, frage ich mich, ob mit der zwangsweisen höheren zuzahlung ein Vertragsbruch mit der Kasse oder eine Erpressung des Patienten vorliegt.
Und wie kann man vorgehen, um den Schuhmacher möglichst hart zu treffen, dass er es wagt, seine Budgetkonflikte auf dem rücken des einzelnen Patienten auszutragen?