Aufteilung der Steuerrückerstattung?

Hallo! Meine Frage stelle ich hier, weil ich niemanden in meinem Bekanntenkreis diese Frage stellen möchte und aber sehr unsicher bin: Meine Frau und ich sind seit Oktober letzten Jahres frisch verheiratet. In diesem für uns ereignisreichen Jahr 2015 hat meine Frau ihren Job gekündigt, um einen anderen Berufsweg einzuschlagen. Dies habe ich ihr ermöglicht, indem ich sie finanziell aufgefangen habe (Lebensunterhalt, Kreditraten usw.). Mittlerweile sind wir beide fest und glücklich im neuen Ehe- und Berufsleben. Alles Finanzielle, was über die gemeinsame Haushaltsführung und Notfälle hinaus geht, läuft mit getrennten Konten: Jeder hat sein eigenes Geld.

Nun kommt die Steuerrückerstattung für das Jahr 2015. Da wir im Jahr 2015 geheiratet haben, ich gut verdiene und meine Frau ein paar Monate arbeitslos war, fällt diese sehr üppig aus.

Ich möchte diese Rückerstattung fair aufteilen.

Variante 1 in meinem Köpfchen ist es, die gezahlte Steuer von meiner Frau und mir ins Verhältnis zu setzen. Für 2015 wäre das ein Verhältnis von 13:1 für mich. Sprich ich würde 13/14 der Rückerstattung auf meinem Konto lassen und meine Frau bekäme 1/14.

Da das unfair erscheint, dachte ich an eine 50/50-Aufteilung - schließlich sind wir verheiratet und meine Frau hat auch mehr im Haushalt getan in der Zeit. Andererseits bin ich so sehr in die Bresche gesprungen für meine Frau im letzten Jahr, dass ich meine geschmolzenen Ersparnisse gerne mal wieder etwas auffüllen würde. Ich habe für sie wesentlich mehr Geld (gerne!) bezahlt, als die Rückerstattung beträgt, bin teilweise mehrere Tausend Euro in den Miesen gewesen, während ihr Konto durch die ,,Kreditunwürdigkeit" natürlich stets bei 0,00€ ausgeglichen war - auch als wir noch nicht verheiratet waren.

Ich bin mir sehr unsicher. Weiß jemand einen fairen Weg? Einen halbwegs bemessbaren Mittelweg zwischen 1:1 und 13:1? ^^

Haushalt, Steuern, Ehe
Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?

Guten Tag,

ich habe eine Frage: Meine Frau hat mich wegen Körperverletzung (Häusliche Gewalt) angezeigt. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizeidienststelle bekommen und einen Termin beim Gericht. Beim Gericht geht es um Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG und Zuweisung der Wohnung gem. § 2 GewSchG i.V.m. §§ 210 ff., 49ff FamFG Wir sind seit Dezember 2015 verheiratet und haben uns auseinander gelebt. Ich habe Ihr gesagt, dass ich Sie nicht mehr liebe. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat einen Sohn, hatte jedoch in der Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt, die Ihr das Kind auch weggenommen haben, weil sie sich nicht um ihren Sohn gekümmert hat, Alkohol getrunken hat und eine vermüllte Wohnung bei ihrer Mutter hatte. Sie unterstellt mir nun ich hätte sie zweimal ins Gesicht geschlagen, was unwahr ist. In dem Schreiben von dem Gericht steht folgendes: Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Anordnung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts: - Den Antragsteller zu bedrohen, zu verletzten, oder sonst körperlich zu misshandeln. - Sich in einem Umkreis von 20 Metern der Wohnung der Antragstellerin zu nähern. - ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen, §1 1Abs. 1 Ziff. 5 GewSchG. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen. Es ist nun ein Gerichtstermin zur Erörterung und Anhörung bestimmt worden. Ich werde natürlich zu dem Gerichtstermin erscheinen. Sie unterstellt mir desweiteren, ich hätte Sie aus der Wohnung geworfen, dies ist ebenfalls unwahr. Sie hat mich als ich schlafen wollte getreten und geschlagen und wollte nicht das ich in unserem gemeinsamen Bett schlafe, geschlagen und geschrien. Daraufhin habe ich sie aufgefordert das sein zu lassen. Am nächsten ist sie gegangen. Die Wohnung hat mein Vater angemietet. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und auch nur er steht im Vertrag. Sie will jetzt die Wohnung für sich beanspruchen. Mein Vater ist natürlich nur auf meiner Seite und Hilft mir wo er kann. Folgendes steht im Schreiben vom Gericht: Gründe: Bei den Parteien des Verfahrens handelt es sich um Eheleute. Im Haushalt lebt das Kind aus Ihrer vorherigen Beziehung. (Das Kind meiner Frau). befindet sich zzt. bei meiner Schwiegermutter wegen des Jugendamtes. Es ist nicht mein Kind! Der Antragsgegner hat sich von der Antragsstellerin getrennt und die Antragsstellerin am 31.07.2016 aus der Wohnung geworfen. Das ist ebenfalls unwahr, sie ist von sich aus gegangen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf anliegende Strafanzeige bezug genommen. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist dringend geboten, da das Verhalten des Antragsgengners eine erhebliche gegenwärtige und zukünftige Bedrohung der rechtlich geschützten Interessen des Antragsstellers darstellt. Sie hat eine Wohnung bei Ihrer Mutter und dort lebenslanges Wohnrecht. Danke an Euch Vielen Dank!

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Schwägerin betrügt meinen Bruder?

Hallo Zusammen,

meine Schwägerin betrügt meinen Bruder, mein Bruder weist das auch. Sie haben eine gemeinsame Tochter (8). Befinden sich im Trennungsjahr und nach Beendigung des Trennungsjahres gibt es ja die Verhandlung. Was können wir tun, das wir das Kind bekommen. Ich sag das nicht weil es mein Bruder ist, aber die Frau verdient nur das schlechteste. Mein Bruder hat alles für die getan. Wir wollen die Tochter bekommen, dass sie bei meinem Bruder und bei uns/Großeltern lebt, da dies auch für sie das beste ist. Aber da laut dem Gesetz die Mütter die besseren Karten haben die Frage an euch - was können wir hier machen? Habt ihr Tipps und Tricks die uns hierbei helfen können? Wie groß sind die Chancen , dass mein Bruder das Kind bekommen könnte? Die Frau hat Ihn nur ausgenutzt, während der Ehe betrogen, auch jetzt weiterhin, während dem Trennungsjahr, obwohl sie noch verheiratet sind. Also eine miese ***. Immer wenn ich dran denken muss, könnte ich ausrasten, weil ich sowas nicht verstehen kann und will - wieso man einfach nur so ekelig sein kann. Mein Bruder will das nicht, aber ich würde den Typen am liebsten eine rein hauen wollen, da ich ja eine Frau(Schwägerin) schwer verhauen kann, auch wenn sie es verdient. Glaubt mir sie ist ein Teufel in Person, verdient alles schlechte. Ich würde mich freuen, wenn ihr zu meinem Anliegen oben mir/uns paar Tipps oder eventuell eurer Erfahrungen mitteilen könntet?

Und das mit dem Kerl, ihn zu verhauen, dafür das er wissend mit einer Frau zusammen ist die verheiratet ist, soll ich diesen Gedanken weglassen?

Also ich würde es vermutlich sowieso nicht tun, weil ich nicht noch zusätzlich Probleme mit der Polizei bekommen will, aber der Gedanke ist immer da, weil die das einfach verdienen.

Vielen Dank im Voraus.

LG

Männer, Frauen, Beziehung, Sex, Scheidung, Trennung, Ehe

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