Mein exmann will seinen Ehering wieder obwohl wir schon 6 Jahre geschieden sind. ich hab die ringe aber nicht mehr ...kann er mir jetzt ärger machen?

4 Antworten

Rein rechtlich hat er da nach meinem Verständnis überhaupt nichts anzumelden nach so langer Zeit. Heißt also, auf Ärger mit Anwälten musst du dich da sicher nicht einstellen. Er hat dir die Ringe überlassen, du hast sie nicht mehr, Pech gehabt!


susiQ80 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:51

Eben weil es so lang her ist ....vor allem was will er nur mit einem Ring wo auch noch mein Name drin steht....ich versteh es nicht

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baehrchen2  10.07.2016, 01:54
@susiQ80

Vermutlich braucht er Geld. Aber auch, wenn einer von beiden ursprünglich mal seiner war, es dürfte ihm schwer fallen, zu erklären, wie der Ring gegen seinen Willen in deinen Besitz genommen ist und warum er ihn nicht sofort eingefordert hat.

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susiQ80 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:58
@baehrchen2

Eben...ich hätte ihn den Ring damals gleich gegeben aber manchmal ist man halt dumm und denkt an nichts schlechtes was einen noch passieren kann...ich Danke dir für deine antwort

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Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. So haben es schon meine Mitstreiter im Kindergarten damals gesungen.

Den Ehering von dir zurückzuverlangen, ist ehrlich gesagt eine miese Forderung, die er sich nochmal überdenken sollte. Sorgen wegen einer Anzeige / Klage o.ä. musst du dir jedenfalls nicht machen.


susiQ80 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:41

Er will seinen Ring haben ich hatte ja beide ...betont auf hatte ....vor allem nach 6 Jahren kommt er jetzt an

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regex9  10.07.2016, 01:45
@susiQ80

Entschuldige, ich habe falsch gelesen. Dennoch kann er dich nicht verklagen / anzeigen, denn auch diesen Ring hat er dir offensichtlich geschenkt. (Günstig wäre es nun noch, wenn das jemand deutlich bezeugen könnte).

Du kannst ihm an sich nur die Wahrheit über den Verbleib der Ringe sagen und damit muss er sich abfinden.

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susiQ80 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:48
@regex9

Ich hab ihm gesagt das ich den Ring nicht mehr habe und das er den ja vor 6 Jahren hätte mitnehmen können .

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Das ist verjährt, da kann er lange wollen.

Nach 6 Jahren kann der nichts mehr einklagen...