Hier ist ein Beispiel: Der Mann will Sex, die Frau seit Monaten allerdings nicht. Angenommen, die beiden sind nicht so lange (etwa 1 - 2 Jahre) verheiratet. Ein halbes Jahr lang möchte der Mann Sex und die Frau lehnt ab. Dabei wird natürlich jede Form des Fremdgehens (auch Prostituierten-Besuche) von beiden verurteilt und kommt nicht in Frage.
Eines Tages gelingt es dem Mann allerdings, sie zum Sex zu überreden (zu nötigen). Wenn nun die Frau hingeht und ihn wegen Vergewaltigung verklagt, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann dafür bestraft wird? Schließlich ist es seine Ehefrau.
Noch eine Frage: Inwiefern hat der Mann in einer Ehe Anspruch an Sex? Ich meine, einerseits ist das klar, dass wenn er will und sie nicht, ihre Freiheit dadurch bedrängt wird, wenn er seinen Willen durchsetzt. Andererseits ist es aber so, dass wenn sie ihren Willen seit Monaten oder gar Jahren durchsetzt, seine Freiheit und vor allem Gesundheit bedroht werden… Wo ist da die Grenze?