Hallo,
unerwünschte Mailwerbung kann zu Abmahnungen führen, ist mir klar. Die Branche, der ich einen speziellen Service biete, hat ausnahmslos auf ihren Homepages ein Kontaktformular mit Pflichtangaben inkl. Captcha.
Ich habe vor, mich an solche Firmen über deren Kontaktformular zu wenden .... nur mit einem Einzeiler, in dem mein Service ganz kurz beschrieben und für weitere Informationen auf meine Homepage verwiesen wird.
Ich will mir nichts schönreden, deshalb frage ich hier: Kontaktformular steht für Kontakt "anbieten", "suchen" ... in meinem Fall also eine langfristige Zusammenarbeit.
Gilt solch ein Einzeiler als unerbetene Werbung (und kann im schlimmsten Fall für mich Konsequenzen haben) ... oder stellt dies zumindest eine juristische Grauzone dar, bei der ich nichts zu befürchten habe?
Vielen Dank und besten Gruß,
Josef