Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Meinung des Tages: In Bayern bleiben die Kreuze in Behörden hängen - was denkt Ihr über den "Kreuzerlass" und das Urteil?

Diese Tage gibt es noch mehr Schlagzeilen als gewöhnlich über den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Doch die neuste Meldung befasst sich mit einem Erlass, den er schon vor Jahren getätigt hat.

§28 der Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats

Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

Ein halbes Jahr von den Landtagswahlen im Jahr 2018 ließ Markus Söder den oben aufgeführten Paragraphen vom Kabinett des Freistaats beschließen.

Dieser Erlass wurde damals bereits massiv kritisiert. Sogar Kirchen warfen ihm vor, das christliche Symbol für seinen Wahlkampf zu missbrauchen. Doch das änderte nichts daran, dass der Erlass im Juni 2018 in Kraft trat. Eine Klage folgte - doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fiel erst kürzlich.

Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG). Der Grund: Die Kreuzpflicht verletze das staatliche Neutralitätsgebot. Der BFG hatte bereits vergangenes Jahr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dieser Klage verloren - nun stimmte auch das Bundesverwaltungsgericht dem VGH zu.

Das Kreuz als Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Freistaats

Die Klage wurde als unbegründet verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass durch die Kreuze keiner in der Freiheitsgewährleistung verletzt würde, auch werde die Neutralität des Staates nicht verletzt. Viel mehr solle das Aufhängen der Kreuze die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns widerspiegeln.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von dem "Kreuzerlass"? Wie empfindet ihr die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/br24live-urteil-bayerns-kreuze-duerfen-haengen-bleiben,TynyxG7

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverwaltungsgericht-weist-klagen-gegen-bayerischen-kreuzerlass-ab-a-06caf2e7-1afd-4015-ae03-8244441bd2e0

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/markus-soeder-kreuzerlass-bundesberwaltungsgericht-urteil-1-1

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Meinung des Tages zum Weltfrauentag: Welche Frauen sind Eure persönlichen Vorbilder?

Am heutigen 08. März wird weltweit der Internationale Frauentag gefeiert. Dieser soll jedoch nicht nur Missstände zwischen Mann und Frau offen legen, sondern vor allem (Lebens-)Leistungen von Frauen würdigen...

Die Ursprünge des Internationalen Frauentags

Geschichtlich gesehen geht der heute weltweit gefeierte Internationale Frauentag auf die jüdische Sozialistin Theresa Serber Malkiel zurück, die 1909 den "National Women's Day" initiiert hat. Als Reaktion auf die schlechten Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie mobilisierte Malkiel zu einem Protestmarsch für mehr Frauenrechte. Die US-Sozialistin May Wood Simons, die 1910 bei der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen war, stellte dort die Idee vor, einen internationalen Protesttag für Frauen ins Leben zu rufen. Der erste offizielle Internationale Frauentag wurde nur ein Jahr später begangen; damals jedoch noch ohne festes Datum. Bis 1921 fand dieser weltweit zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt.

Auf der Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 einigten sich die anwesenden Delegierten in Anlehnung russische Revoluzzerinnen von 1917 auf den 8. März. Seitdem wird der Internationale Frauentag weltweit immer am 8. März gefeiert. In Deutschland ist der Frauentag - ja, selbst für Männer ;-) - in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin inzwischen sogar ein gesetzlicher Feiertag.

Wir feiern den Internationalen Frauentag

SPD-Chefin Saskia Esken verwies jüngst noch einmal auf die Tatsache, dass sich in Sachen Gleichberechtigung in Deutschland inzwischen zwar einiges getan hätte, wir in vielen Bereichen wie z.B. Care-Arbeit innerhalb der Familie oder Verdienst allerdings weiterhin noch weit von einer tatsächlichen Gleichberechtigung und -behandlung entfernt sind.

Trotz der nach wie vor vorhandenen Kluft zwischen Mann und Frau konnten sich insbesondere in den letzten Jahren immer mehr Frauen in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft behaupten. Das "Forbes-Magazine" kürte Ende 2023 die Top 100 der erfolgreichsten Frauen, unter denen u.a. Personen wie Kamala Harris (Vizepräsidentin der USA), Christine Lagarde (Präsidentin der EZB), Melinda Gates (Geschäftsfrau & Philanthropin), Ursula von der Leyen (Präsidentin der EU-Kommission) und selbstverständlich Superstars wie Beyoncé und Taylor Swift gelistet sind.

Doch starke Frauen finden sich mitnichten nur in den Tageszeitungen sowie auf der großen internationalen politischen Bühne, sondern diese sind überall in unserem Alltag zu finden: In den Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, im Einzelhandel, dem Amt und selbstverständlich im Kreise der eigenen Familie! Am heutigen Weltfrauentag möchten wir an all die Frauen denken, die Großartiges leisten und uns sowie unsere Gesellschaft Tag für Tag voranbringen.

Unsere Fragen an Euch: Welche Frau ist Euer ganz persönliches Vorbild? Was denkt Ihr über den Internationalen Frauentag? Wo gibt es Eurer Meinung nach in Sachen Gleichberechtigung in Deutschland noch Nachholbedarf? Und in welchen Bereichen klappt Gleichberechtigung Eurer Meinung nach bereits ganz gut?

Wir freuen uns auf Eure persönlichen Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/geschichte/weltfrauentag-warum-frauen-den-8-maerz-feiern-a-9c5d40ec-4ffb-49c2-ae86-e97a71cf7314

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-03/frauentag-saskia-esken-spd-gleichberechtigung-umfrage

https://rp-online.de/panorama/leute/forbes-die-100-maechtigsten-frauen-der-welt-2023_aid-102863089

https://www.forbes.com/lists/power-women/

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Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

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Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

Bild zum Beitrag
Ich halte wenig davon, da... 65%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 27%
Andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Meinung des Tages: Diskriminierung in Deutschland nimmt zu - Wie bewertet ihr die Ergebnisse der EU-Studie?

Regelmäßig gibt es Studien, die sich mit dem Thema Rassismus beschäftigen. Kürzlich veröffentlichte die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) die Ergebnisse ihrer Befragungen - mit einem alarmierenden Ergebnis. Inhalt der Studie war der Rassismus gegenüber Schwarzen.

Rassismus gegenüber Schwarzen in Deutschland nimmt zu

Die FRA führte in 13 Mitgliedsstaaten der EU die Befragungen durch. Dabei schnitt die Bundesrepublik am schlechtesten ab.

76 Prozent der in Deutschland befragten Personen mit afrikanischen Wurzeln gaben an, in den letzten fünf Jahren explizit aufgrund ihrer Herkunft und Hautfarbe Rassismus erlebt zu haben. Knapp hinter diesem enorm hohen Wert liegt Österreich, hier erlebten 72 Prozent Ähnliches. In Polen und Schweden erfuhren die Befragten laut der Studie am wenigsten Rassismus. Jeweils 20, beziehungsweise 25 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, innerhalb der letzten fünf Jahre aufgrund ihrer Wurzeln und Hautfarbe Rassismus erfahren zu haben.

Insgesamt lag der Durschnitt in allen untersuchten EU-Ländern bei 45 Prozent. In der vorigen Studie wurde noch ein durchschnittlicher Anteil von 39 Prozent ermittelt. Teilnehmende Mitgliedsstaaten waren Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden und Spanien. Befragt wurden 6750 Personen.

Entwicklung und Gründe für Diskriminierung

Basierend auf den Daten aus dem Jahr 2016 lässt sich in Deutschland ein großer Anstieg rassistischer Erfahrungen erkennen. 52 Prozent der Befragten gaben damals an, aufgrund ihres ethischen, beziehungsweise ihres Migrationshintergrundes diskriminiert worden zu sein.

Als Gründe für ihre Erfahrungen im Bezug auf Diskriminierung gaben in der aktuellen Studie 38 Prozent der Teilnehmer an, sich aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert gefühlt zu haben. Weitere 30 Prozent erlebten dies aufgrund ihres ethnischen oder dem Migrationshintergrund. 6 Prozent gaben an, dass die Ursache dafür ihre Religion war.

29 Prozent aller Befragten gaben an, innerhalb der letzten zwölf Monate zwischen drei und fünf Mal diskriminierende oder rassistische Erfahrungen gemacht zu haben. Weitere elf Prozent fühlten sich dauerhaft diskriminiert.

Bereiche der Diskriminierung

34 Prozent der Befragten empfanden eine Benachteiligung bei der Jobsuche. Weitere 31 Prozent gaben an, dass sie gerade in der Arbeitswelt das Ziel von Diskriminierung seien. Auch die Wohnungssuche empfanden viele der Befragten als eine nicht zu meisternde Hürde, da die dort Benachteiligungen erfuhren.

Mehr Anstrengung im Kampf gegen den Rassismus gefordert

Michael O'Flaherty, der Direktor der FRA, bezeichnet die Ergebnisse als schockierend. Dass Menschen afrikanischer Herkunft aufgrund ihrer Hautfarbe zunehmend mehr diskriminiert werden, sei eine Entwicklung, die es zu stoppen gelte. Die FRA forderte entsprechend die EU sowie deren Mitgliedsstaaten dazu auf, strikte Maßnahmen zu ergreifen, sodass Menschen afrikanische Herkunft ohne Diskriminierung und Rassismus ihre Rechte wahrnehmen können. Weiter fordern sie abschreckende Strafen, wenn es um Diskriminierung und Rassismus geht.

Unsere Fragen an Euch: Wie ordnet ihr die Ergebnisse der Studie ein? Was kann in Euren Augen getan werden, sodass es zu weniger (Alltags)Rassismus kommt? Welche Maßnahmen könnten dazu führen, dass Menschen unabhängig ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion gleichberechtigt neben- und miteinander ihren Alltag führen können? Muss die Politik hier strikter eingreifen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.
Das Thema Rassismus polarisiert und ist für viele Betroffene eine emotional belastende Thematik. Wir bitten Euch daher, Euch trotz möglicher Diskussionen an unsere Netiquette zu halten und die Erfahrungen und Meinungen Anderer zu tolerieren.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/diskriminierung-schwarze-eu-100.html
https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2023-being-black_in_the_eu_en.pdf

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Was sind mögliche Ursachen für Homophilie?

Erst einmal möchte ich mit außerordentlicher Urgenz klarstellen, dass diese Frage gewiss nicht den Zweck dienenen soll Minderheiten und Dritte bzw. generell Menschen zu diffarmieren, zu verleumden, zu diskreditieren oder auch nur zu provozieren. Ich bin nicht homophob und auch kein Misanthrop!

Ich habe mich bei der Foormulierung dieser Frage redlich darum bemüht, Kompatibilität und Vereinbarkeit mit den Richtlinien und der Nettiquette dieser Platform zu gewährleisten. Sollte mir dies trotz allem Effort nicht gelungen sein, bitte ich darum, mich darüber in Kenntnis zu setzen, damit ich die jeweilige Textstelle ggf. abändern kann.

Meine Frage ist biologisch und psychologisch begründet, weswegen ich um Informationen bezüglich des aktuellen Forschungsstandes der Sexologie bitte.

Abnorm würde ich die Homophilie jetzt definitiv nicht nennen, aber degenarativ. (Hinsichtlich der Tatsache, dass Personen gleichen Geschlechts nicht dazu befähigt sind, Kinder zu zeugen, was ja nicht Sinn der Natur ist. Ich weiß, dass Viele das Adjektiv 'degenerativ' als inadäquat, provokant und eventuell auch deplatziert empfinden mögen. Hier möchte ich euch versichern, dass ich Nicht darauf abziele, in Verruf zu bringen-jedoch wüsste ich nicht, wie ich das sonst schreiben sollte. Ich meine, versteht mich nicht falsch, aber es kann doch weder evolutionär, noch von Gott so gewollt sein, dass Angehörige des gleichen Geschlechts eine Beziehung miteinander führen.

Oder gibt es doch evolutionäre oder naturliche Gründe.

Bitte legt meine Formulierungen nicht auf die Goldwage-ich bin partiell etwas indezent oder taklos und dem bin ich mir auch bewusst.

Gibt es etwaige Gründe dafür, z.B. infantiles Trauma bzw. eventuelle Beruhung auf genetischen, anatomischen oder endokrinen Anomalien?

Ich möchte an dieser Stelle gewiss niemanden diskreditieren oder verleumden, mir interessieren lediglich die sexualwissenschaftlich begründeten Ursachen und die mit Sicherheit legitimen Gründe.

Sollte diese Frage dennoch nicht mit den Richtlinien dieser Platform vereinbar sein, würde ich mich über einen entsprechenden Hinweis in Verbindung mit der Information der Löschung seitens des Supports freuen, um die jeweiligen Stellen bei einer späteren Stellung dieser Frage zu überarbeiten zu können.

Vielen Dank für ihr aller Verständnis!

Wissenschaft, Sexualität, Biologie, anomalie, Diskriminierung, Evolution, Gesellschaft, Gesundheit und Medizin, Homosexualität, Soziologie, Ursachenforschung, Ursache, Philosophie und Gesellschaft

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