Ich habe eine Hausratsversicherung mit 24h Fahrradversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungsbedingungen besagen:
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein eigenständiges Schloss gesichert war.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z.B. "Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gemäß obiger Beschreibung weggenommen worden sind.
Unser Vermieter hat für Fahrrader einen Platz im Hausflur vorgesehen. Reicht es also, wenn ich mein Fahrrad dort abstelle und mit einem normalen Fahrradschloß "blockiere" (ich habe leider keine Möglichkeit das Fahrrad an einen Ortsfesten Gegenstand festzumachen)? Und wie kann ich nachweisen, dass das Fahrrad abgeschlossen war?