Ich habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich eine Weiterbildung machen möchte. Da ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte, haben sie abgelehnt. Die Rentenversicherung sagt, dass das Arbeitsamt durchaus eine Förderung machen kann, dass ich danach wieder arbeiten kann und Beiträge zur Av bezahlen wuerde. Ich habe dann das Arbeitsamt angeschrieben, dass sie meine Daten löschen sollen. Jetzt schreiben Sie mich an, dass sie meine unterlagen fuer den Fall benoetigen, dass bei einer Veränderung der Sachlage, eine erneute Pruefung des Sachverhaltes erforderlich sein sollte. Es gibt aber keine Veränderung der Sachlage, und selbst wenn es eine Veränderung der Sachlage geben wuerde so koennte ich meine Unterlagen erneut einreichen.
Schließlich darf man Daten auf Vorrat nicht speichern. Was kann ich machen? Kann ich auf Schmerzensgeld klagen?