Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?

Hallo, mein Arbeitskollege hat mich gefragt wie ich im Notfall erreichbar wäre, er vertritt mich für eine längere Abwesenheit von ca. 1 Monat. Ich habe ihm gesagt dass ich ihm die Nummer nicht geben will weil ich in den vergangenen Jahren auch ohne Notfallnummer ausgekommen bin und weil man alles selbst lösen konnte und weil ich mich bei Herausgabe einer Nummer auch erreichbar halten muss was ich nicht will. Ich will einfach meine Nummer nicht hergeben. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts direkt drin dass ich die Nummer hergeben muss, nur eventuell lässt sich aus einem § "Verpflichtung Datenschutz und Fernmeldegeheimnis; Einwilligung Datentransfer" so etwas ableiten. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:

"Sie willigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass zur Abwicklung des Anstellungsverhältnisses und zu Zwecken der Personaladministration Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle erhoben, verarbeitet, gespeichert bzw. genutzt und an andere Gesellschaften im Konzern XYZ* übermittelt werden."

  • = Konzern XYZ ist der Konzern bei dem ich beschäftigt bin.

Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?

Ich habe ein Diensthandy, das schalte ich natürlich aus während meiner 1 Monat Abwesenheit, ich habe ja keine Rufbereitschaft.

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