Bußgeld Auto abgemeldet wegen Versicherung nicht bezahlt?
Hallo liebe User, wenn einem wegen gekündigter Versicherung das Auto (zwangsstillgelegt) wird, gelber Punkt und Plakette abgekratzt, zwischenzeitlich aber vor diesem Termin schon eine neue Versicherung vorlag (neue EVB Nummer) der Termin zur Neuanmeldung und damit Etikettierung an den Fahrzeugschildern erst mehrere Wochen später einen Termin bekommt (Corona) ist es da rechtens einen Bußgeldbescheid zu erhalten? Es wurde am Auto der Termin angebracht und die EVB Nummer und es wurde die EVB Nummer an die Zulassungsstelle geschickt.
6 Antworten
Jep, Auto darf nicht mehr im offenen Verkehrsraum stehen, wenn abgemeldet.
Selbstverständlich ist das rechtens. Zu dem Zeitpunkt war das Auto nicht versichert.
Ja. Es ist rechtens.
Im übrigen kannst Du den Bußgeldbescheid ja anfechten.
Wirklich? Ich wusste noch gar nicht, dass jeder, der ein Auto hat, dieses auch zulassen muss. Bei uns war das bisher immer freiwillig.
Solange das Auto nicht zugelassen ist, darf es laut Gesetz nicht auf öffentlichen Flächen stehen, hat mit der Versicherung nichts zu tun, auch wenn es versichert ist. Ob es wegen Corona Ausnahmeregelung gibt, weiß ich nicht. Du kannst Einspruch einlegen und den Sachverhalt schildern, aber die Fristen dafür unbedingt beachten
Da kann etwas nicht stimmen. Es gibt dafür kein Bescheid, weil keiner gezwungen wird, ein Fahrzeug zuzulassen. Noch ist das eine freiwillige Aktion.
Ich fürchte, der Bescheid ist ergangen, weil das gute Stück im öffentlich zugängigen Bereich abgestellt wurde, unb da hat es ja auch nichts zu suchen.
da zählt also nicht das man erst Wochen später erst einen Termin von der Zulassungsstelle bekommt?