Kann es wirklich sein, dass Eltern das Bußgeld für ihre Kinder übernehmen müssen?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Unsere Bekannte müssen nicht bezahlen, weil 80%
Unsere Bekannte müssen bezahlen, weil 20%

5 Antworten

Nein bei seinem Alter müssen die Eltern das nicht zahlen. Da er in dem Alter nicht mehr einer so starken Aufsichtspflicht unterliegt, dass man den Eltern hier Vernachlässigung unterstellen könnte.

Maximal, dass kann ich jetzt aber juristisch nicht sicher sagen, könnte man an die Eltern ran treten, wenn sie Coronaleugner wären und dem Sohn direkt die Maske deswegen verbieten würden


Jochen5 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 17:15

Das ist natürlich was anderes

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Unsere Bekannte müssen nicht bezahlen, weil

Der weitverbreitete Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur in sehr seltenen Fällen, hier ist das sicherlich nicht der Fall.

Für den Fall das er das Bußgeld selbst nicht zahlen kann gibt es dafür eine gesetzliche Regelung und diese beinhaltet nicht das die Eltern dann zahlen müssen. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html

Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht, auch wenn das so weit verbreitet ist. Der Junge ist 16 und damit Strafmündig, Deliktsfähig und VIEL zu Alt, als dass man noch irgendwas von wegen 'verletzung der Aufsichtspflicht' anbringen könnte, wenn er ohne Maske und mit vielen Freunden draußen rumläuft.

Die Eltern KÖNNEN bezahlen, wenn sie das möchten, sie können es aber auch lassen. Ich würde mein Kind bezahlen lassen.


Jochen5 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 17:14

Ich würde auch nicht bezahlen. Ansonsten lernt er ja nicht, dass es Konsequenzen gibt wenn er gegen Regeln verstößt.

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BeviBaby  23.03.2021, 17:15
@Jochen5

Naja, eventuell dass sie es weg haben und das Kind zahlt dann die Schulden ggf. bei den Eltern ab oder sowas. Das könnte ich mir noch vorstellen.

Oder wenn ich als Eltern der Ansicht bin, dass hier überreagiert wurde und ich keinen Grund sehe das Kind zu bestrafen.

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Die Eltern haften für ihre Kinder heißt es doch. Wenn die Eltern nicht dafür sorgen können, dass das Kind Mist baut, dann passiert eben sowas.


Kwalliteht  11.07.2021, 00:11

Heisst es so schön. War aber schon immer Quatsch. Eltern haften NICHT für Ihre Kinder, es sei denn, man kann ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen.

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Jochen5 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 17:08

Man kann aber seine Kinder nicht 24 Stunden im Blick haben. Was wäre wenn sie nicht bezahlen würden?

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lulsk  23.03.2021, 17:11
@Jochen5

Das ist mir klar, aber wer soll es sonst zahlen? Vielleicht können die Eltern von ihm dagegen vorgehen, wenn die wirklich so ein großes Problem damit haben. Dann macht er eben Sozialstunden oder was auch immer, falls das möglich ist. Ich habe keine Ahnung.

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Jochen5 
Beitragsersteller
 23.03.2021, 17:12
@lulsk

Das wäre auch richtig. Wie soll sonst jemand lernen, dass es Konsequenzen gibt wenn man gegen Regeln verstößt?

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lulsk  23.03.2021, 17:14
@Jochen5

Ja, du hast recht, will ich gar nicht verneinen. Die Eltern müssen sich halt mal erkundigen, wenn sie die Rechnung nicht übernehmen wollen.

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yamat501  23.03.2021, 17:08

So heißt es oftmals ist aber juristisch gesehen Unfug, da wir die Sippenhaft in D ausgeschlossen haben

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lulsk  23.03.2021, 17:10
@yamat501

Ok, aber was wenn ein Kind im Alter von .. sagen wir 12 etwas wirklich aus Versehen kaputt macht, was nicht ihm gehört. Was dann? Komm mir nicht mit Versicherung.

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yamat501  23.03.2021, 17:12
@lulsk

Dann muss geschaut werden ob die Eltern eventuell ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Pauschal kann man das nicht klären sondern muss dann tatsächlich den Einzelfall prüfen. Im Zweifel hat man als Geschädigter Pech und bleibt auf der Rechnung sitzen

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lulsk  23.03.2021, 17:15
@yamat501

Komisch, der Geschädigte hat dann einfach Pech und zahlt aus eigener Tasche?

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yamat501  23.03.2021, 17:18
@lulsk

Im Schlimmsten Fall ja.

Je nach Alter des Kindes kann man dann gegen das Kind einen Titel erwirken womit man binnen 30 Jahren den Schaden einfordern kann. Sprich sobald das Kind arbeiten geht eines schönen Tages und damit über der Grenze zum Selbstbehalt landet kann man dann das Geld einfordern. Nehmen wir jetzt aber mal einen größeren Geldwert als Schaden an und das das Kind nicht aufn Kopf gefallen ist, dann bleibt es bis zum Ablauf der 30 Jahrefrist unter dem Selbstbehalt so das du nichts bekommst.

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lulsk  23.03.2021, 17:20
@yamat501

Ok... das finde ich jetzt übertreiben, höre ich auch zum ersten Mal.

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yamat501  23.03.2021, 17:21
@lulsk

ist auch nicht 100% save die Antwort, bin kein Jurist und habe das jetzt nur aus meinem Laienwissen zusammen gebastelt. Also im Bezug auf die letzte Antwort

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Unsere Bekannte müssen nicht bezahlen, weil

"Eltern haften für ihre Kinder" ist Quatsch.
Thema erledigt.
Soll die Behörde das doch einklagen. Der Richter wird es denen schon um die Ohren hauen.