Kann es wirklich sein, dass Eltern das Bußgeld für ihre Kinder übernehmen müssen?
Ich frage jetzt nicht für mich, sondern von Bekannten meiner Frau und mir. Ihr Sohn ist 16. Er ist das letzte Mal draußen ohne Maske rum gelaufen. Dazu noch mit mehreren. Also mehr als erlaubt ist. Er hat dafür ein Bußgeld bekommen. Da er es nicht bezahlen kann müssen jetzt unsere Bekannte das angeblich übernehmen. Also seine Eltern. Da habe ich echt gedacht ich hör nicht richtig. Normalerweise muss das doch derjenige bezahlen der was anstellt. Sonst ist es ja keine Strafe. Eine Strafe sollte ja auch weh tun. Ansonsten lernt er ja nichts daraus. Müssen sie es wirklich bezahlen? Das ist eine Umfrage. Bitte mit Begründung
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5 Antworten
Nein bei seinem Alter müssen die Eltern das nicht zahlen. Da er in dem Alter nicht mehr einer so starken Aufsichtspflicht unterliegt, dass man den Eltern hier Vernachlässigung unterstellen könnte.
Maximal, dass kann ich jetzt aber juristisch nicht sicher sagen, könnte man an die Eltern ran treten, wenn sie Coronaleugner wären und dem Sohn direkt die Maske deswegen verbieten würden
Der weitverbreitete Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur in sehr seltenen Fällen, hier ist das sicherlich nicht der Fall.
Für den Fall das er das Bußgeld selbst nicht zahlen kann gibt es dafür eine gesetzliche Regelung und diese beinhaltet nicht das die Eltern dann zahlen müssen. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html
Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht, auch wenn das so weit verbreitet ist. Der Junge ist 16 und damit Strafmündig, Deliktsfähig und VIEL zu Alt, als dass man noch irgendwas von wegen 'verletzung der Aufsichtspflicht' anbringen könnte, wenn er ohne Maske und mit vielen Freunden draußen rumläuft.
Die Eltern KÖNNEN bezahlen, wenn sie das möchten, sie können es aber auch lassen. Ich würde mein Kind bezahlen lassen.
Naja, eventuell dass sie es weg haben und das Kind zahlt dann die Schulden ggf. bei den Eltern ab oder sowas. Das könnte ich mir noch vorstellen.
Oder wenn ich als Eltern der Ansicht bin, dass hier überreagiert wurde und ich keinen Grund sehe das Kind zu bestrafen.
Die Eltern haften für ihre Kinder heißt es doch. Wenn die Eltern nicht dafür sorgen können, dass das Kind Mist baut, dann passiert eben sowas.
So heißt es oftmals ist aber juristisch gesehen Unfug, da wir die Sippenhaft in D ausgeschlossen haben
Im Schlimmsten Fall ja.
Je nach Alter des Kindes kann man dann gegen das Kind einen Titel erwirken womit man binnen 30 Jahren den Schaden einfordern kann. Sprich sobald das Kind arbeiten geht eines schönen Tages und damit über der Grenze zum Selbstbehalt landet kann man dann das Geld einfordern. Nehmen wir jetzt aber mal einen größeren Geldwert als Schaden an und das das Kind nicht aufn Kopf gefallen ist, dann bleibt es bis zum Ablauf der 30 Jahrefrist unter dem Selbstbehalt so das du nichts bekommst.
Man kann aber seine Kinder nicht 24 Stunden im Blick haben. Was wäre wenn sie nicht bezahlen würden?
Heisst es so schön. War aber schon immer Quatsch. Eltern haften NICHT für Ihre Kinder, es sei denn, man kann ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen.
"Eltern haften für ihre Kinder" ist Quatsch.
Thema erledigt.
Soll die Behörde das doch einklagen. Der Richter wird es denen schon um die Ohren hauen.
Ich würde auch nicht bezahlen. Ansonsten lernt er ja nicht, dass es Konsequenzen gibt wenn er gegen Regeln verstößt.